Einzelnen Beitrag anzeigen

Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#7

AW: Was haben alle gegen Google StreetView?

  Alt 25. Nov 2010, 10:53
Umgekehrt hat man als deutscher Bürger sehr wohl das Recht, Häuserwände von öffentlichen Plätzen aus nach Lust und Laune abzulichten und zu veröffentlichen.
Könntest du auch bitte den relevanten Paragraphen und das Gesetz nennen? Soweit ich es bisher verstanden habe gibt es nämlich überhaupt kein Recht darauf sondern vielmehr kein explizites Verbot. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Gruß vom Krümelkacker
Entscheidend ist, ob es einen faktischen Unterschied gibt. Es gilt generell: Natürliche Personen (damit werden von der Jurisprudenz mündige Bürger gemeint, wer hätte das gedacht?!) dürfen all' das, was ihnen nicht (explizit) verboten ist - alles Unverbotene ist damit implizit erlaubt. Die Liste, was wir alles dürf(t)en, wenn es nicht so wäre, müßte fast unendlich lang sein, denn dafür hat das freie Leben eigentlich viel zu viele Freiheitsgrade. Und so darf man eben faktisch sogar das, was verboten ist, dessen Verbotsüberschreitung jedoch nicht (ausreichend/angemessen) verfolgt wird (ja, auch dieses Phänomen gibt es zuhauf).

Andersherum ist es nur bei sog. juristischen Peronen, die nur das dürfen, was ihnen (explizit) erlaubt ist.

Sicher ist das ein wenig vereinfacht, aber vom Prinzip her ist es mir so bekannt.
  Mit Zitat antworten Zitat