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Assarbad

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#91

AW: Boykott von Amazon

  Alt 7. Dez 2010, 07:55
Hat eigentlich jemand von Euch einen brauchbaren Link zur Hand, der diese Situation einmal aus juristischer Perspektive betrachtet? Es scheint ja offenbar nicht ganz trivial zu sein, Assange anzuklagen.
Einen solchen Link kann ich leider nicht anbieten.

Offenbar wurden ihm diese Dokumente aus freien Stücken zugetragen und er hat sie "lediglich" veröffentlicht. Allem Anschein nach hat er die Beschaffung der Dokumente nicht in Auftrag gegeben und auch nicht dafür gezahlt.
Und wenn schon? Nachrichtenmagazine haben auch schon für die Beschaffung von Dokumenten bezahlt. Am bekanntesten ist sicher der Stern mit den Hitler-Tagebüchern, weil's da nach hinten losging. Der große Unterschied ist eigentlich "nur", daß die Nachrichtenmagazine die Quellen stark filtern und ggf. tendenziös darüber berichten. Wikileaks hingegen gibt Rohquellen weiter und es scheint auch keine Gewinnabsicht dahinterzustehen.

Das Einzige, was wir derzeit haben, ist eine Anklage wegen Vergewaltigung, die bei näherem Hinsehen aber wohl so gestrickt ist, dass der ... Akt ... (ich hoffe, das ist FSK-0 konform) prinzipiell einvernehmlich erfolgte, Assange sich jedoch weigerte, ein Kondom zu nutzen. Durchaus eine beklagenswerte Situation, aber im Normalfall nichts, was einen international verfolgt.
Nicht ganz. Es handelt sich "nur" um einen Verdacht und um Ermittlungen (obwohl ich nicht sagen kann ob nun nach dem Hinundher noch eine Anklage steht oder nicht). Es handelt sich ja auch nicht, wie vielfach fälschlich behauptet, um einen internationalen Haftbefehl, sondern um eine Red Notice (Link zur Quelle):

Zitat:
Wanted

An Interpol Red Notice is not an international arrest warrant.

These Interpol 'Red Notices' represent only a tiny fraction of the number of red notices issued by Interpol.

The persons concerned are wanted by national jurisdictions (or the International Criminal Tribunals, where appropriate) and Interpol's role is to assist the national police forces in identifying or locating those persons with a view to their arrest and extradition.
Übrigens scheint es noch drastischer zu sein in Hinsicht auf "den Akt". Wenn der mit Überzieher begann und ohne endete - mit oder ohne Einvernehmen - kann das auch als Vergewaltigung ausgelegt werden. Die beiden Damen sind für den Fall eines Fehlalarms fein raus, da sie ja nicht Anzeige erstattet haben, sondern nur die Polizei "um Rat fragten". Daher können sie für in einem solchen Fall nicht belangt werden, denn die Ermittlungen liefen ja auf Betreiben der Polizei und Staatsanwaltschaft.

Link zur Ankündigung der Red Notice von Assange.
Oliver
"... aber vertrauen Sie uns, die Physik stimmt." (Prof. Harald Lesch)

Geändert von Assarbad ( 7. Dez 2010 um 07:57 Uhr)
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