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r2c2

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#14

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 20:25
Mal gleich Disclaimer vorneweg: Ich höre gerade zwei Jura-Vorlesungen. Einmal "Patentrecht" und einmal "Geistiges Eigentum" (Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht). Ich bin aber kein Jurist und hab die Vorlesungen bisher eben nur halb gehört (das Semester is ja noch lange nicht zu Ende). Ich also wohl mit Fug und Recht behaupten, dass ich nur über Halbwissen verfüge. Seid also vorsichtig mit dem, was ich sage.

Edit: Ich hab hier ne nette "Anleitung" gefunden.
Zuerst hab ich das für sehr interessant gehalten. Dann hab ich gemerkt, dass ich den Ansatz nicht ganz verstehe (was wird nun von wem inkludiert und was genau steht unter LGPL?). Mittlerweile lautet mein Resümee: Seid SEHR vorsichtig damit. Um nicht zu sagen: Finger weg.

Nicht, weil ich ausschließen würde, dass das, was da beschrieben wird, ein bisschen Wahrheit in sich hat. Das was er über die GPL sagt, scheint zumindest ein bisschen mehr zu stimmen ein bisschen weniger falsch zu sein als das, was er als "falsch" zitiert.

Aber ich hab mal ein bisschen weiter gelesen. Auf der Seite wird u.a. seine selfmade-Lizenz "CCL" behandelt und beworben. Beim Lesen der Lizenz und der dazugehörigen FAQ stellen sich bei mir aber die urheberrechtlichen Zehnägel hoch. Wenn ich da alle Sätze streichen würde, denen ich das Prädikat "falsch" geben würde, bliebe kaum etwas übrig.

Wenn also schon ich, der ich kein Jurist bin, bei der Seite das kalte Grausen krieg, wie muss das erst jemand mit Ahnung sehen? Ich für meinen Teil halte von der juristischen Kompetenz des Autors vor allem eins: Abstand. Meilenweiten Abstand. So großen Abstand, dass ich vorsichtshalber von seiner postulierten "GPL-Lücke" gar nix wissen will.

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Hier mal kurz meine Sicht der Rechtslage:
- GPL-Code kannst du nicht verwenden ohne deinen Code auch unter GPL zu stellen. Keine Chance. Das ist Sinn und Zweck der GPL.
- Einzige Ausnahme, bei der ich mir noch nichtmal sicher bin, inwieweit sie gilt: Wenn dein Programm so unabhängig von dem GPL-Zeug ist, dass es auch problemlos ohne es funktioniert. Es darf also jemand ein GPL-Plugin für eine nicht-GPL-Software schreiben. Denke ich. Sowas müsste man aber wohl im Einzelfall betrachten.
- Kurz wie das mit der Lizenzierung läuft: Jemand schreibt ein Programm und hat daran alle Rechte. Er darf alles bestimmen. u.a. auch wen er welche Rechte erteilt. Eine Lizenz (wie die GPL) ist ein Vertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem, der Rechte haben will. Eine Lizenz sagt "Du willst Nutzungsrechte? Ok, die kriegst du. Dann musst du aber folgendes tun... Wenn du das nicht tun willst, kriegst du auch keine Nutzungsrechte. Punkt."
- Wenn deine Software nur intern genutzt wird, hast du keine Probleme mit der GPL. Die GPL verlangt nur, dass du demjenigen, dem du die Binary gibst, auch Code und Lizenz (bzw. die damit verbundenen Rechte) gibst. Das ist nicht das selbe wie eine Veröffentlichung. Wenn du die Software nur intern nutzt, also nicht weiter gibst, musst du gar nix tun.
- Willst du dein Prog nem Freund geben, musst du dem Freund auch Code und Lizenz geben. Auch damit ist der Code noch nicht öffentlich. Aber dein Freund hat nun auch das Recht Programm (mit Code und Lizenz) weiter zu geben und damit zu veröffentlichen. Du darfst ihn zwar bitten, das nicht zu tun, hast aber keine rechtliche Handhabe.
- Interessant ist jetzt noch in welchem rechtliche Zusammenhang die Software erstellt wird. Bist du angestellt, hast du zwar die Urheberpersönlichkeitsrechte, die Firma aber alle Nutzungsrechte. Damit stellt rechtlich gesehen die Firma die Software ggf. unter GPL. "intern" (siehe oben) heißt in dem Fall also firmenintern. In dem Fall muss keine einzige Lizenzierung stattfinden.
- Bist du nicht angestellt, liegen die Rechte vermutlich erstmal bei dir. [1] Du stellst die Software dann unter GPL und gibst sie (unter GPL) an die Firma weiter. In dem Fall gibt es zwei Personen mit Rechten an der Software: Die Firma und du und ihr beide habt alle Rechte, die die GPL vorgeben (und du hast noch zusätzlich die Urheberpersönlichkeitsrechte, was hier aber weniger interessant ist).

Das Problem ist jetzt noch folgendes: Gerade im Urheberrecht ist es schwer definitive Aussagen zu treffen. In Detailfragen können die Meinungen durchaus auseinander gehen und letztendlich gibt es auch den Fall, dass Richter über so etwas entscheiden müssen, von der Materie aber keine Ahnung haben. Die kennen vielleicht das Gesetz, aber nicht die Technik und wenden deshalb das Gesetz u.U. "merkwürdig" an. Hab grad letztens so ein merkwürdiges Gerichtsurteil gelesen. Also das gibt es durchaus. Trotz Sachverständigen. Das typische Problem "zwei Juristen, drei Meinungen" (und keine davon ist "richtig", ggf. ist aber eine davon "rechtskräftig").

[1] ggf. könnte sich auch etwas anderes aus dem Vertrag (explizit oder implizit) mit der Firma ergeben.

mfg

Christian
Kaum macht man's richtig, schon klappts!
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