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LimeBulls

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Delphi XE Architect
 
#17

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 21:37
Zitat:
Software wird nur firmenintern benutzt und ich bin angestellt (Vorerst befristet).
Dann hast du eh keine Probleme mit der GPL und musst auch keine Verrenkungen machen.


mfg

Christian
Zitat:
- Wenn deine Software nur intern genutzt wird, hast du keine Probleme mit der GPL. Die GPL verlangt nur, dass du demjenigen, dem du die Binary gibst, auch Code und Lizenz (bzw. die damit verbundenen Rechte) gibst. Das ist nicht das selbe wie eine Veröffentlichung. Wenn du die Software nur intern nutzt, also nicht weiter gibst, musst du gar nix tun.
Bist du dir sicher, dass (Aufgrund der firmeninternen Nutzung und dem angestellten Verhältnis) der Quellcode nicht offengelegt werden muss ?

Ich habe hier (http://www.gnu.org/licenses/gpl.html) keine Unterscheidung gefunden.

Bei der Mozilla Lizenz stand dieser Fall so drinnen, aber bei der GPL Lizenz finde ich aber keinen solchen Eintrag ?!

Wäre super wenn du diese Aussage belegen könntest (Vor allem aufgrund der widersprüchlichen Aussagen im Thread).

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Beispiel:
Mitarbeiter der Firma nutzt die Software und möchte den Quellcode.

Zitat:
10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Werk auszuführen, zu verändern und zu propagieren – in Übereinstimmung mit dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Dadurch ist er automatisch Anwender [Und hat die Binary auf dem PC in der Firma].
Ist der Anwender der Software dann dazu rechtlich befähigt den Quellcode einzufordern oder nicht, da es eigentlich alles [PC, Software etc.] auf die "Firme" läuft ?

Die eigentliche Frage um die es mir geht, darf der Quelltext nur von der Firma und mir als Entwickler (Außer natürlich einer von den beiden Seiten gibt die Rechte weiter - was jedoch NUR freiwillig geschehen kann und gesetzlich nicht einforderbar ist) "eingefordert" werden ?

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Lese mir gerade die GPLv3 auf Deutsch durch, Indizieren die ich selbst dafür fand:
Zitat:
Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten – kostenlos oder gegen Bezahlung – müssen Sie an die Empfänger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger die Software im Quelltext erhalten bzw. den Quelltext erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Quelle:
http://www.gnu.de/documents/gpl.de.html

Geändert von LimeBulls (12. Dez 2010 um 22:06 Uhr)
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