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Assarbad

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#17

AW: Berufshaftpflicht notwendig?

  Alt 23. Dez 2010, 11:22
Die "UG haftungsbeschränkt)" ist ein Wortschöpfungsmonster: wer will seine Firma z.B. schon "Rudi Beispielmann Softwareentwicklung UG (haftungsbeschränkt)" nennen?
Das muß man ohnehin nur auf rechtsverbindlichen Dokumenten angeben (Rechnungen bspw. oder diversen Schreiben). Die Domain der Webseite muß das nicht enthalten.

Nervig ist aber das ä im Namen wg. mangelnder Internationalität. Da müßte meiner Meinung nach nochmal nachgebessert werden, bspw. als UGmbH oder UGh oder UGhb.

Die erste Abmahnung wird nicht lange auf sich warten lassen, ist der idiotische Namenszusatzung nur einmal vergessen worden.
Das Prinzip ist exakt das gleiche wie bei der "normalen" GmbH. Es muß die Gesellschaftsform angegeben werden. Nicht mehr und nicht weniger. Abmahnungen drohen bei der GmbH auch wenn dort die Gesellschaftsform verschleiert wird. Nervig ist nur, daß es für die UG keine vernünftige Abkürzung gibt.

Vielleicht auch mal die Alternative "Ltd." überprüfen. Oder das "beste aus zwei Welten" - die "Ltd. & Co KG". Letztere ist dann in der Administration teurer und aufwändiger, bietet aber deutlich mehr Flexibiltät als eine reine Kapitalgesellschaft.
Es bestehen gegenüber den britischen/irischen Aufsichtsbehörden dann gewisse Pflichten, zu deren Erbringung man entweder viel Zeit und sehr gute Englischkenntnisse benötigt, oder eben die Delegation an eine der darauf spezialisierten Firmen (ging ab ca. 200 EUR/a los, als ich geguckt hatte).
Oliver
"... aber vertrauen Sie uns, die Physik stimmt." (Prof. Harald Lesch)
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