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s.h.a.r.k

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#2

AW: Identitätsdiebstahl

  Alt 28. Feb 2011, 13:13
Man kann dies bzgl. mit Sicherheit zur Polizei gehen, da diese Instanz alle weiteren Schritte einleiten wird, also u.A. auch den betroffnen Betreiber benachrichtigen wird. Ich wage sogar zu behaupten, dass dieser Schritt ausreichen würde.

Allerdings weiß ich nicht, in wie fern man Beweise für eine solche Aktivität vorlegen muss, denn sonst kann ja jeder einfach jeden anzeigen
»Remember, the future maintainer is the person you should be writing code for, not the compiler.« (Nick Hodges)
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