Einzelnen Beitrag anzeigen

Benutzerbild von ibp
ibp

Registriert seit: 31. Mär 2004
Ort: Frankfurt am Main
1.511 Beiträge
 
Delphi 7 Architect
 
#185

AW: Jetzt kann die Mittelmäßigkeit wieder übernehmen

  Alt 7. Mär 2011, 11:54
Zitat von NZZ:
Die Staatsanwaltschaft hat bereits darauf hingewiesen, dass nicht gewerbsmässige Urheberrechtsverletzungen nur auf Antrag eines Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden.
Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Hier gibt es definitiv ein besonderes öffentliches Interesse. Das sollte reichen. Wenn nicht, mache ich mir ernsthaft Gedanken um unsere Justiz.
naja was bedeutet denn "Besonderes öffentliches Interesse"?

Zitat von wikipedia:
Im Strafgesetzbuch (Deutschland) sind Delikte ausgewiesen, die außer auf Antrag auch bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt werden können.

Nach herrschender Ansicht ist das besondere öffentliche Interesse eine Beurteilungsfrage im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Quelle
also "Besonderes öffentliches Interesse" ist nicht zwingend das Interesse der Öffentlichkeit.

Geändert von ibp ( 7. Mär 2011 um 12:14 Uhr)
  Mit Zitat antworten Zitat