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Hansa

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#34

AW: Apple ärgert das Apfelkind

  Alt 23. Okt 2011, 14:32
Wenn man sich nur minimal mit Markenrecht auskennt erübrigt sich die Diskussion hier.
Ne, mit minimal ist das nicht getan. Das kann aus diversen Gründen ganz schön kompliziert sein. Da gibts eine Reihe Beispiele : der Name "Apple". Keine Chance den komplett zu schützen. Jeder kann Äpfel verkaufen und die auch so nennen. D.h. für Amerika z.B. "Apple (1000 g) 3$". Da kann Apple gar nichts machen. Allerweltsnamen/Begriffe lassen sich nicht schützen. Der Begriff Apple ist auch nicht geschützt. Ausser vielleicht im Zusammenhang mit elektronischen Geräten, also einem eng umrissenen Zusammenhang.

Da gabs mal einen Importeur, der wollte sich den Erfolg von "Chiquita"-Bananen zunutze machen. Schlauerweise sollte dazu der Name "Banane", also nicht Kunstname wie "Chiquita" für die eigenen Bananen geschützt werden. Aus oben genannten Gründen ging das aber nicht.

Selbst wenn man einen Kunstnamen verwendet, so lässt sich der nur unter bestimmten Bedingungen schützen. Deshalb nächster Fall, der Name "Eurocity". Das ist zwar ein Kunstname, aber er ist zusammengesetzt aus 2 Allerweltsnamen. Liess sich nicht schützen. Und das weiss ich nicht von irgendwem, sondern von einem bundesweit bekannten Patentanwalt. Der hat mir folgendes erklärt : Euro hat jeder in der Tasche und fährt vielleich in die City zum einkaufen. Toll, was ? Jedenfalls hätte die Bahn versucht, den Namen "Eurocity" schützen zu lassen und wäre gescheitert. Er hat aber auch gesagt, selbst bei nicht geschützen Namen müsse man aufpassen. Wenn ein anderer Bahnbetreiber plötzlich auch Eurocitys fährt, dann bekäme er Ärger.

Zurück zu Apple. Da der Name schlecht geschützt werden kann, haben sie ja das Apple-Logo und das ist eben geschützt. Ob das Apfelkind-Logo dem von Apple jetzt zu nahe kommt, das hängt vom Gericht ab.

Wenn 2 Jahre lang niemand einen Apfel im Logo verwenden würde müsste Apple mal wenigstens zwischendurch ein Fußball-Logo verklagn???
Ne, damit ist folgendes gemeint : wieder Beispiel. Pizzeria "Don Giovanni". Davon gibts wohl etliche in D. Aber der Name ist seit glaube 1994 geschützt. Bei mir in der Nähe ist auch eine. Der bekam eines Tages bösen Brief, er solle erklären, dass er es in Zukunft unterlässt den Namen zu nutzen und eine Entschädigung in Höhe von 800 EUR bezahlt usw. Der hatte aber Glück, denn er konnte nachweisen, dass dieser Name bereits 1988 verwendet wurde. Also bereits bevor er eingetragen wurde. Wäre die eine Pizzeria erst im Jahr 1995 so genannt worden, dann habe ich auch meine Zweifel, dass der Abzocker durchgekommen wäre, sofern er erst im Jahr 2011 reklamiert, dass einer "seinen" Namen benutzt. Schätze in dem Fall die Chancen 50:50 wer da Recht bekommen würde.
Gruß
Hansa
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