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kuba

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#23

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 26. Okt 2011, 07:52
Der geldwerte Vorteil ist sozusagen ein Lohn/Einkommensersatz. D.h.: der ausgezahlte Lohn wird auf dem Papier gemindert, aber durch die Gegenleistung ist er tatsächlich eigentlich höher, als das auf dem Lohnzettel steht. Komplizierter sind Dienstwagen : der wird zwar nicht verschenkt, aber kostenlos zur Verfügung gestellt. Finanzamt rechnet dem, der den Dienstwagen nutzt, einen gewissen Prozentsatz an Eigennutzung als geldwerten Vorteil an, den der Nutzer des Wagens dann versteuern muss.
Moment mal, ich kann aber auch ein Tauschgeschäft machen und z.B. eine Dienstleistung gegen z.B. einen Computer eintauschen.

KUBA
Stefan Kubatzki
E=mc2
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