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neo4a

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Delphi XE2 Architect
 
#6

AW: Erste Abmahnung wegen fremden Facebook-Foto

  Alt 11. Apr 2012, 18:56
und ich hab keierlei Angst deswegen.
Ohne Furcht zu leben, muss man sich aber auch leisten können.

Das Blöde bei diesen Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen ist, dass Du in aller Regel einen Anwalt beauftragen musst, um gegen dagegen wirksam Einspruch einlegen zu können. Selbst wenn Du in einem darauf möglicherweise folgenden Prozess zu 100% gewinnst und Dein Gegener alle Kosten tragen muss, bleibst Du auf ersten anwaltlichen Kosten (die vor der gerichtlichen Auseinandersetzung) sitzen. Genau diese Erfahrung (allerdings nicht im Facebook-Umfeld) musste ich machen und mein (Prozess-)Gewinn waren eigentlich einige 100 Euro Verlust...
Andreas
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