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r2c2

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#12

AW: Kunde - Rechte an eigenen Daten nach Kündigung

  Alt 9. Jul 2012, 10:36
Ist hier nicht anwendbar. Bei den Daten handelt es sich nicht um eine persönliche geistige Schöpfung. Also ist es kein Sammelwerk und kein Datenbankwerk. Es ist aber vermutlich eine Datenbank im Sinne von §87a UrhG [1]. Aber das hilft dem X auch nicht wirklich weiter. Das Schutzrecht ist kein Anspruch auf Programmfunktionalität. Es ist nur ein Ausschlussrecht. Das UrhG erlaubt nichts. Es gibt nur die Möglichkeit, etwas zu verbieten. Die DB darf nicht vervielfältigt, verbreitet, etc. werden (im konkreten Fall wäre das zusätzlich auch noch ein wettbewerbsrechtliches Problem). Das alles steht hier aber gar nicht zur Debatte. ==> X kann sich auf das UrhG und die verwandten Schutzrechte nicht wirklich berufen.

Eine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Export der Daten wäre mir nicht bekannt.


[1] Zumindest dem Wortlaut nach. Der Sinn des Gesetztes ist ein anderer (es geht um sowas wie die IMDB, Bilddatenbanken, o.ä.), also könnte ein Richter der DB die Eigenschaft "DB im Sinne von $87a UrhG" absprechen.

mfg

Christian

P.S.: IANAL brauche ich ja nicht erst noch zu erwähnen. Eine rechtssichere Antwort wirst du nur von nem Anwalt erhalten.
Kaum macht man's richtig, schon klappts!
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