Einzelnen Beitrag anzeigen

CCRDude

Registriert seit: 9. Jun 2011
677 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#7

AW: AGB für Shareware

  Alt 29. Jan 2013, 07:54
Sollte ein Passus gegen geltendes deutsches Recht verstossen, verliert er einfach seine Gültigkeit.
Nicht nur der Passus, sondern der gesamte Vertrag. Dein bloßer Vorschlag, etwas aufzunehmen, was gegen deutsches Recht verstößt, bedeutet ohne weiteren Zusatz, das gleich im Vorfeld als ungültig zu deklarieren. Dann braucht man aber erst recht keine
Siehe salvatorische Klausel, BGB § 139!

Eventuell lohnt es sich den Gerichtsstandort auf einen Ort mit Gericht in Deiner Nähe festzulegen, falls es mal Probleme geben sollte.
Was aber nur im B2B (Verkauf an Firmenkunden) effektiv wäre, im B2P (Verkauf an Privatpersonen) ist der Gerichtsstandort der Wohnort des Kunden, oder vertue ich mich da jetzt? Auch dieser Zusatz würde die Bedingungen im B2P ohne salvatorische Klausel gleich wieder im ganzen anfechtbar bzw. direkt nichtig machen.

Eben wegen solcher vermeintlich "guter Ratschläge" braucht man ja eben nen Experten, oder macht es wirklich foebud-einfach.
  Mit Zitat antworten Zitat