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Perlsau
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#5

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 20:46
Wenn mir die Birnen von Nachbars Baum gefallen, dann frage ich den Nachbarn ob ich eine haben darf. Ich frage dafür nicht den Friseur, den Pastor, den Polizisten, den anderen Nachbarn, den Onkel der Tante mit den zwei Hunden und auch nicht den Sack Reis in China (den hat es eh gerade umgehauen).
Dir ist aber schon klar, daß der Vergleich schwer hinkt? Denn erstens ist die Birne weg, wenn ich sie pflücke, das Dokument, das ich mir herunterlade, jedoch nicht, weil es sich um eine Kopie handelt, die der Urheber bzw. Rechteinhaber freiwillig zur Verfügung stellt. Und zweitens erinnert ein entsprechendes Copyright lediglich daran, daß dieses Dokument nicht von jedem veröffentlicht werden darf. Doch das will der TE ja auch gar nicht. Er will lediglich Informationen, die er aus dem Internet recherchiert, sammeln und ablegen. Oder glaubst du etwa, man kann juristisch durchsetzen, daß Informationen zwar gelesen, aber weder gemerkt noch notiert werden dürfen? Die Art der Notierung ist letztlich meine Privatsache, ebenso die Art, wie ich diese Informationen sammle. Du kannst weder durchsetzen noch überprüfen, ob die Einträge in meiner Datenbank von Hand oder durch eine Software erfolgt sind. Du weißt aber z.B. ganz genau, daß die Einträge in den Datenbanken von Suchmaschinen zu 99,99 Prozent automatisch erfolgt sind, völlig unabhängig von irgendwelchen Wünschen der Seitenbetreiber oder Rechteinhaber.

Das Urheberrecht dient dazu, Verwertungsrechte zu schützen. Eine Verwertung liegt nur dann vor, wenn ich damit einen Mehrwert generiere, den ich dann einstecke und der eigentlich dem Urheber zustünde. Meine private Datensammlung (z.B. die unzähligen Bookmarks in meinem Browser) stellt jedoch keine Verwertung in diesem Sinne dar. Nicht wenige dieser Bookmarks hab ich ebenfalls auf automatische Weise erzeugt, was man den einzelnen Einträgen jedoch nicht ansieht. Du glaubst doch jetzt nicht etwa, daß es sich hier um kostenpflichtige oder genehmigungsbedürftige Einträge handelt? Muß ich jetzt mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme meines Computers rechnen?
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