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Perlsau
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#13

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 22:15
Wenn jemand anderer etwas hat, das ich auch haben möchte, dann frage ich den ob ich das auch haben kann. Ob nun Kopie, Original oder was auch immer, es bleibt dabei, dass ich einen Fragesatz bilden muss. Und der Adressat sollte auch klar sein, derjenige in dessen Besitz ich es wähne.
Hier handelt es sich doch um öffentlich zugängliche Internetseiten. Die kompletten Seiten sollen offensichtlich nicht gespeichert werden, sondern lediglich gewisse Informationen daraus. Der Anbieter der Seiten stellt seine Inhalte gewöhnlich kostenlos zur Verfügung. Wähle ich die Seite, "habe" ich diese Inhalte auch. Da muß ich gar niemanden fragen, denn er Anbieter der Inhalte erlaubt das "Haben" dieser Inhalte, indem er sie kostenlos ins Internet stellt. Würde er dafür eine Entlohnung verlangen, wäre sein Angebot nicht mehr kostenlos und er würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Paßwortschutz einrichten, damit nur jene User seine Inhalte "haben" können, die auch bezahlt haben oder sich zur Zahlung bereiterklären (Vertrag).

Erst kürzlich gab es so einen Fall, in dem ein Pornoseiten-Betreiber kostenlos Pornofilme zur Verfügung stellte, um daraufhin Nutzer dieses Streaming-Portals kostenpflichtig abmahnen zu können. Den potentiellen Nutzern wurde nirgendwo erklärt, daß sie kein Recht dazu hätten, diesen einen Film anzuschauen. Es gab offenbar zigtausende Nutzer, die diesen Film "haben" wollten und daraufhin den entsprechenden Link anklickten, um das Video in ihrem Browser anschauen zu können. Daß es sich hier um eine Abmahnfalle handelte, ist inzwischen jedem klargeworden, der sich damit beschäftigt hat. Man muß niemanden fragen, ob man die Inhalte "haben" darf, denn sie werden ja bereits zum "haben können" freiwillig angeboten. Durch das Anschauen einer Website habe ich auch automatisch eine Kopie dieser Website auf meiner Festplatte, was deiner Ansicht ja schon verboten bzw. genehmigungspflichtig wäre. Ist es natürlich nicht, denn das Anlegen dieser Kopie läßt sich gar nicht vermeiden, es geschieht automatisch.

Die Frage vom TE ist insgesamt schwammig und riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung (Daten werden weiterverarbeitet, Quellen werden angegeben).
Dieser Vorwurf ist auch eher als schwammig zu bezeichnen: "Riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung".

Wie kann man eigentlich Daten, die im Computer gelesen werden, nicht verarbeiten? Mit anderen Worten: Alle Daten, auf die ich zugreife, werden irgendwie weiterverarbeitet, sonst würde es ja gar keinen Sinn machen, diese Daten überhaupt erst einzulesen.

Wenn ich z.B. für eine private Video-Datenbank Informationen sammeln würde (z.B. Erscheinungsjahr des Videos oder beteiligte Schauspieler, Regisseur usw., die ja auch im Abspann aufgeführt sind), dann würde ich dort auch die Quelle vermerken, ohne die Absicht zu hegen, daraus eine öffentlich zugängliche Datenbankschnittstelle (Website) zu generieren. Würde ich dagegen eine eigene Video-Site im Internet betreiben und dort die Informationen veröffentlichen, die ich ausschließlich von dieser Seite habe, dann würde ich das Werk des Urhebers in der Tat unberechtigt kopieren. Würde ich selbstverständlich nicht machen! Oder anderes Beispiel: Ich stelle mir aus verschiedenen Quellen eine Gesetzesdatenbank zusammen, die ich für mich privat zum Nachschlagen verwende. Oder ich stelle mir aus im Internet gefundenen Problemlösungen für Delphi-Probleme eine Codeschnipsel-Datei zusammen. Oder eine Clipart-Datenbank aus Open-Source-Cliparts verschiedenster Anbieter. Oder die Diskussion in einem anderen Forum über die Legalität, Lottozahlen abzurufen statt zweimal wöchentlich selbst einzutippen. Der Möglichkeiten sind unendlich viele.

Was macht ein Buchautor, der z.B. über Trends in gewissen Internetforen schreibt? Glaubst du wirklich, der fragt jeden einzelnen Meinungsäußerer, ob er dessen Meinung anonymisiert speichern darf, um daraus Trend-Recherchen zu generieren? Wobei Forenteilnehmer in der Regel ja sowieso bereits anonym sind, weil sie dort unter Fantasynamen (Nicks) auftregen und ihre wahre Identität nicht ersichtlich ist. Umgekehrt sind die allermeisten Links, die man heute in Büchern findet, nicht mehr aktuell bzw. "tot".

Der TE geht es um Rechtssicherheit und die kann er nun mal nur beim aktuellen Besitzer erfragen. Wenn du ihm die Rechtssicherheit gewährleisten kannst - z.B. bei der rein privaten Nutzung - dann nur zu.
Wie anders als rein privat nutzt man denn öffentlich zugängliche Internetseiten? Ich z.B. nutze die Seiten der Delphipraxis auch kommerziell, nämlich dann, wenn ich an einem Auftrag arbeite, sich ein Problem ergibt und ich in den Seiten hier recherchiere, ob jemand anderes dieses Problem schon gelöst hat. Wen muß ich da fragen, um Rechtssicherheit zu erhalten? Richtig: Niemanden. Würde ich dagegen ein Buch mit Lösungen aus der Delphipraxis schreiben, dann wäre das was ganz anderes. Ich könnte natürlich auch ein Buch schreiben, in welchem ganz allgemein Lösungen zu verschiedenen Problemen angeboten werden, ohne irgend eine Quelle zu erwähnen. Wer würde da überprüfen können, wo ich dieses Wissen her habe? Müßte ich nicht jeden Beitragsschreiber hier in der Delphipraxis an meinem Einkommen beteiligen, wenn er mir schon einmal weitergeholfen hat? Oder muß ich jeden, der beim Finden einer Lösung geholfen hat, jedesmal um Erlaubnis fragen, ob ich die von ihm vorgeschlagene Lösung in meinem kommerziellen Projekt verwenden darf?

Wie bereits ausgeführt geht es dem TE offenbar nicht darum, ganze Webseiten incl. Bildern, Videos und Sounds zu speichern, sondern lediglich gewisse Informationen aus vielen verschiedenen Webseiten zu sammeln. Wenn die Betreiber diese Informationen freiwillig zur Verfügung stellen, müssen sie auch damit rechnen, daß diese Informationen benötigt, abgerufen und gegebenenfalls auch notiert werden. So notieren sich z.B. Journalisten gewisse Aussagen von Politikern, um sie diesem gegebenenfalls in einem Artikel als wörtliches Zitat entgegenzuhalten: "Moment, Sie hatten aber damals laut Spiegel online wörtlich gesagt, daß ..." Würde dafür eine Nutzungsgebühr fällig?

Ich bleibe dabei, Frage an den aktuellen Besitzer der Daten richten.
Sicher, in gewissen Fällen sollte man das schon machen. Ich hatte damals z.B. Warnecke persönlich gefragt, ob ich einen Teil seiner Codeschnipsel in meine eigene Datenbank übernehmen darf. Da hatte er nichts dagegen, solange ich die entsprechende Quelle angab. Viele seiner Codeschnipsel stammen z.B. von den Schweizern oder von Torry, da hatte er selbst auch Quellen angegeben. Ob er die auch vorher gefragt hat, entzieht sich meiner Kenntnis (und interessiert mich auch nicht).

Fazit: Aber doch nicht in jedem Fall! Die Ausschließlichkeit deiner Aussage provoziert meinen Widerspruch.

Inwiefern gibt man Ergebnisse einer automatisierten Recherche als eigene Leistung aus, wenn man doch die Quellen nennt (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)? Inwiefern gibt man überhaupt etwas als irgendwas aus, wenn man eine solche automatisierte Recherche aus eigenem privatem Interesse zum eigenen privaten nichtkommerziellen Nutzen vornimmt?
Eine gute Frage, hat das jemand behauptet?
Die Verwertungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Werkes haben übrigens nicht nur kommerzielle Aspekte!
Wie sonst sollte man diese Aussage von dir verstehen:

Zitat von p80286:
Wenn Du diese Software nicht nutzt hast Du mit dem Urheberrecht nichts am Hut. Das ist dann ein Problem derjenigen die Deine Software nutzen und die Ergebnisse als eigene Leistung ausgeben.
Das heißt doch im Umkehrschluß: Wenn man diese Software nutzt, hat man was mit dem Urheberrecht zu tun und daher ein Problem, wenn man die Ergebnisse als eigene Leistung ausgibt.

Nachtrag: Häufig wird hier und in anderen Programmier-Foren der Rat erteilt, sich doch kommerziellen (z.B. mitgelieferte Units in Delphi) anzuschauen, um zu erlernen, wie man dieses oder jenes Problem löst oder angeht. Dieses Wissen, so ich den Rat erfolgreich befolgt habe, ist dann nicht ausschließlich Resultat meiner eigenen Leistung. Auch das Lernen aus Büchern ergibt niemals ein Resultat aus vollständig eigener Leistung. Wenn es nach den Verfechtern der strengstmöglichen Anwendung des Urheberrechts ginge, dürfte ich im Prizip mit keiner jemals veröffentlichten Information irgend etwas anfangen, ohne den jeweiligen Urheber oder den, den ich dafür halte, um Erlaubnis zu bitten. Nicht selten aber handelt es sich bei diesen Informationen gewissermaßen um Allgemeingut, wie z.B. bei den Lottozahlen oder dem Wettergeschehen. Darf ich mir denn die täglichen Temperaturen von irgend einer Wettersite notieren, indem ich sie in meine Wetterdatenbank eintrage? Oder darf ich sie nur auf einen Zettel schreiben?

Geändert von Perlsau ( 8. Mär 2014 um 22:29 Uhr) Grund: Nachtrag
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