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Perlsau
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#17

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 9. Mär 2014, 01:22
Darf ich dich, lieber Volker, darauf aufmerksam machen, daß ich nirgendwo behauptet habe, die Nutzung von öffentlich zugänglichen Daten zur Weiterveröffentlichung sei unproblematisch?

Zitat von Perlsau:
Sicher, in gewissen Fällen sollte man das schon machen. Ich hatte damals z.B. Warnecke persönlich gefragt, ob ich einen Teil seiner Codeschnipsel in meine eigene Datenbank übernehmen darf. Da hatte er nichts dagegen, solange ich die entsprechende Quelle angab. Viele seiner Codeschnipsel stammen z.B. von den Schweizern oder von Torry, da hatte er selbst auch Quellen angegeben. Ob er die auch vorher gefragt hat, entzieht sich meiner Kenntnis (und interessiert mich auch nicht). Fazit: Aber doch nicht in jedem Fall! Die Ausschließlichkeit deiner Aussage provoziert meinen Widerspruch.
Daher entspricht es einer einer unlauteren Diskussionsweise, mir nun Behauptungen in den Mund zu legen, die ich nicht geäußert habe.

Übrigens hab ich Warnecke damals deshalb gefragt, weil ich vorhatte, eine Shareware-Version meiner Software anzubieten. Für rein private Zwecke würde ich niemals irgend jemanden fragen, das geht keinen was an und hat auch keinen zu interessieren. Das wäre ähnlich wie die Frage, ob ich mir deine Telefonnummer aus dem öffentlichen Telefonbuch notieren darf, um dich bei Bedarf anrufen zu können und nicht erst suchen zu müssen. Mir ist nicht so recht klar, worauf du hinaus willst.

Also, ich habe mir jetzt mal Deine Seite(n) Impressum angesehen. Die stellst Du ja "öffentlich", "kostenlos" und sicherlich allesamt "freiwillig"(?) ins Netz.
Genau so ist es: Die Entscheidung, diese Informationen jedermann zugänglich zu machen, ist die meinige. Wer sollte das deiner Meinung nach sonst entschieden haben? Mein Kanarienvogel? Meine Katze? Papa oder Mama?

Auch hier hab ich keinen blassen Schimmer, worauf du hinaus willst.

Im Übrigen: Die Seiten habe ich jetzt nicht bewusst abgespeichert (liegen aber doch irgendwo im Cache bis ich den mal wieder plattmache).
Ja und? Ist doch mir egal, was du mit den Seiten auf deinem Rechner veranstaltest. Der Sinn auch dieser Sequenz erschließt sich mir nicht wirklich.

Anschließend habe ich den Gockel mal mit den gefundenen Daten gefüttert (25.800 Ergebnisse bei einer flachen Suche), mir zwar keine einzige der angebotenen Ergebnisseite angesehen - sei es drum -, aber da könnte schon etwas Informationspotential dahinterhängen.
Ja und? Zu welchem Zweck erzählst du mir das? Noch immer warte ich auf die Pointe ...

Ferner kenne ich einige Deiner Posts hier in der DP, die könnte ich auch noch auswerten - ist ja öffentlich zugänglich, oder?. Willst Du das wirklich?
Du darfst ein-, aus- und abwerten, wie's dir beliebt. Wie bereits gesagt: Es interessiert mich nicht, was du auf deinem Rechner veranstaltest. Es geht doch hier nicht darum, was ich will, sondern was du willst. Und eine Pointe kommt da wohl auch keine mehr, oder? Vielleicht im nächsten Posting ...

[...] Da muß ich gar niemanden fragen, denn er Anbieter der Inhalte erlaubt das "Haben" dieser Inhalte [...]
Gut, dann kann ich ja jetzt all die Informationen, die ich über Dich abrufen könnte weiterverarbeiten - danke für Deine Einverständniserklärung (ich werde das nur nicht weiter verfolgen ). Willst Du das wirklich? Oder sollte ich Dich dann doch noch fragen, wenn ich da was nutzen möchte?
Wozu habe ich welche Einverständniserklärung abgegeben? Weiterverarbeitung? Was verstehst du jetzt konkret darunter? Wie ich bereits dargelegt habe, stellt jegliche Verwendung von Daten durch einen Computer Weiterverarbeitung dar, ob nun zur Anzeige, zur Speicherung etc. Worauf willst du denn eigentlich hinaus? Oder anders gefragt: Wieso redest du so gekünstelt um den heißen Brei herum? Um was geht es dir wirklich?

Wie kann man eigentlich Daten, die im Computer gelesen werden, nicht verarbeiten? Mit anderen Worten: Alle Daten, auf die ich zugreife, werden irgendwie weiterverarbeitet, sonst würde es ja gar keinen Sinn machen, diese Daten überhaupt erst einzulesen.
Wenn der ganze Spaß im Cache landet, und dort nur deshalb vorgehalten wird, um die Daten bei Bedarf möglichst schnell wieder abzurufen, dann ist alles okay; wenn mir die dargebotene Information einer Seite persönlich weiterhilft: morgen scheint in Augsburg die Sonne, du brauchst also keinen Regenschirm - sagt wetter.com -, die ARD sagt mir, dass um 20:00 Uhr die Tagesschau läuft, etc. - und diese Info irgendwo im meinem Hirn gespeichert wird, dann ist alles okay; wenn ich hingegen die Seiten wetter.com und Konsorten auslese, deren Daten einlese, weiterverarbeite und am Ende eine bessere / schlechtere Prognose für den morgigen Tag in Augsburg rausgebe, dann ist das definitiv nicht akzeptabel - und ich würde zu Recht von einem Gericht dazu verdonnert werden mein schändliches Treiben einzustellen (Geld- /Haftstrafe etc. berücksichtigen wir jetzt nicht).
Hier verwendest du ein Beispiel, um etwas zu illustrieren, das ich niemals behauptet habe. Das Stichwort dazu ist "rausgebe": Ich habe mich unmißverständlich dahingehend geäußert, daß ich völlig damit übereinstimme, daß bei Weiterveröffentlichungen von Webseiten zuvor der Urheber dieser Seiten um Erlaubnis gebeten werden muß. Es geht hier aber nicht um's Weitergeben, sondern um's automatisierte Zusammentragen von Informationen. Wenn du täglich die unterschiedlichen Wetterdaten verschiedener Anbieter sammelst, um dir einen besseren Überblick zu verschaffen, z.B. den Durchschnittswert der auf diesen Seiten erkennbaren Tagestemperatur zu errechnen, ist das deine ganz private Angelegenheit. Es dürfte auch nicht problematisch werden, wenn du auf deiner Site diesen Überblick veröffentlichst, denn es handelt sich hier um eine Information, die ohne die Verwendung der öffentlich zugänglichen Wetterdaten niemals berechnet, geschweige denn zugänglich gemacht werden könnte. Frag doch mal deinen Anwalt, ob hier tatsächlich die Gefahr bestünde, von irgend einem der letztlich womöglich nicht einmal genannten Wettersites verklagt zu werden. Beispiel: "Und hier der Durchschnittswert, der aus den Messungen von 20 deutschen Wetterstationen berechnet wurde: Danach soll es heute in Deutschland bis zu 15 Grad warm werden." (Wozu auch immer eine solche Information gut wäre ...) Das wäre "schändliches Treiben"? Da befürchtest du, von einem Gericht verdonnert zu werden?

Öhm, habe ich den Eingangspost nicht gelesen(?) oder nicht verstanden? Deshalb hier nochmals das Original:
Offensichtlich hast du da wirkich was falsch verstanden bzw. hineininterpretiert. In diesem Zitat ist nämlich absolut nichts davon zu lesen, daß der TE beabsichtigt, die Ergebnisse seiner Weiterbearbeitung zu veröffentlichen. Daher kann ich ihm auch nicht vorwerfen, er bewege sich juristisch auf dünnem Eis. Er fragt eindeutig nach der Rechtmäßigkeit des Sammelns und nicht nach der Rechtmäßigkeit der unerlaubten Veröffentlichung. Und genau deshalb widerspreche ich der Aufforderung, stets und quasi bei jedem Furz irgend einen vermeintlichen Rechteinhaber zu fragen, ob man diesen Wert in der eigenen Datenbank eintragen darf.

Wenn du im Internet nach Software-Entwicklern recherchierst, darfst du dir diese Recherche-Ergenisse selbstverständlich auch notieren. Du machst die Recherche, wenn du gerade sonst nichts Dringenderes zu tun hast. Benötigst du dann einmal dringend einen entsprechenden Fachmann, kannst du auf deine Datenbank zurückgreifen, ohne erst stunden- oder gar tagelang recherchieren zu müssen. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden.

Oder Sonderangebote: Du erhältst von einigen ausgewählte Discountern regelmäßig Newsletter. Die Angebote speicherst du automatisiert in deiner Datenbank. Bei manchen Angeboten, die vielleicht erst eine Woche später gelten, machst du dir eine Notiz, damit du nicht vergißt, das Ding dann auch zu kaufen, bevor's keins mehr gibt.

Oder du erhältst regelmäßig die Newsletter der Deutschen Bundesbank, die darfst du dir erstens auch speichern (zumindest steht dort nirgendwo, daß man sie nach dem Lesen sofort zu löschen habe) und zweitens auch auswerten. So könntest du z.B. herausfinden, wer von den dortigen Betonköpfen die meisten oder längsten Reden hält usw.

Oder du machst das, was zahlreiche Preisvergleichsportale machen: Seiten von Anbietern, Händlern etc. automatisiert abgrasen und die Angebote nebst Preisen in einer Datenbank speichern, mit der du eine dynamische Website fütterst, wo man sich die günstigsten Anbieter heraussuchen kann. Irgendwelche juristischen Einwände? Verständlich wäre es schon, wenn gewisse teure Anbieter nicht wünschen, in solchen Preisportalen genannt zu werden. Ob sie das durchsetzen können oder überhaupt wollen würden, ist eine andere Frage, denn damit würden sie sich ins eigene Fleisch schneiden.

Ich verstehe diese ganze Aufregung nicht wirklich.

Geändert von Perlsau ( 9. Mär 2014 um 01:34 Uhr)
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