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Perlsau
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#35

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 10. Mär 2014, 15:19
Im Zweifelsfalle erst einmal ein Programm schreiben das Informationen aus dem Internet extrahiert, dann eine Firma gründen und dann warten bis Google die Firma für paar Millionen Dollar aufkauft um an die Technologie zu kommen.
alter Scherzkeks

Eine solche "Technik" ist doch keine Geheimnis und stellt kein nennenswertes Programmier-Problem dar. Google hat bereits sehr gute und vor allem auch ideenreiche Programmierer, die quasi alles entwicklen können und auch wollen, was Google benötigt. Wie ich gelesen habe, stammen zahlreiche Google-Ideen zu Google-Diensten von einfallsreichen Mitarbeitern. Klappentext des Buches "Das Google Imperium – Google kennt dich besser, als du denkst" von Lars Reppesgaard (2008 by Murmann Verlag GmbH, Hamburg, 978-3-86774-046-3):

Für die Googler ist klar: Alles, was es auf der Welt an Informationen gibt, kann und sollte indexiert und öffentlich zugänglich gemacht werden – egal, ob es sich um Warenkataloge von Onlineshops, Tagebucheinträge in sozialen Onlinenetzwerken oder die Zusammensetzung von Gensträngen handelt. Zumindest die beiden Gründer von Google haben nie einen Hehl daraus gemacht, daß genau diese Vision sie antreibt. Schon als Google nicht mehr war als ein Studentenprojekt, amüsierte Larry Page seine Professoren mit seiner Idee, das gesamte Internet auf einem Computer zu speichern. Im Juni 1999 verkündete Sergey Brin in der ersten jemals von Google veröffentlichten Presseerklärung: »Eine perfekte Suchmaschine wird alle Informationen auf der Welt verarbeiten und verstehen. Das ist die Richtung, in die Google sich entwickelt.« Als ein Reporter des amerikanischen Magazins Red Herring ihn drei Jahre später fragte, wie die perfekte Suchmaschine aussehen würde, antwortete er: »Sie wäre wie der Geist Gottes. Sie wüßte genau, was du willst.«

Wer sich für Google-Internas wirklich interessiert, kommt um dieses Buch eigentlich nicht herum.

Ist der Zugang also ansonsten nicht beschränkt bzw. auch ohne Anmeldung möglich kommt den jeweiligen Nutzungsbedingungen ebenso wie allen weiteren einseitigen Erklärungen über von ihr gewollte Nutzungsbeschränkungen keine verbindliche Rechtswirkung für nicht registrierte Besucher der Webseite zu (vgl. Urteil des OLG Frankfurt vom 05.03.2009; Az. 6 U 221/09).
Und genau deshalb kann mir keiner vorschreiben, wie bzw. mit welcher Technik ich öffentlich zugängliche Seiten betrachte/verarbeite/nutze. Einzig die Weiterveröffentlichung steht unter Urheberschutz, nicht jedoch die private Nutzung. Im Prinzip mache ich mit einer Software, die mir ganz bestimmte Daten aus öffenlich zugänglichen Seiten ausfiltert, nichts anderes als Google mit seinem Alert-Dienst: Ich erhalte gefilterte Ergebnisse, in denen die gesuchten Stichworte vorkommen. Ob ich mir nun die benötigten Informationen via Mausmarkierung und anschließendem Copy'n'Paste in ein Dokument oder eine Datenbank eintrage oder zu diesem Zweck eine Automatisierung schreibe, bleibt noch immer mir überlassen. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehende Regelungen sind erst bindend, wenn ich diesen AGB zugestimmt habe. Ob und wie und unter welchen Umständen Formulierungen wie "Mit Betreten dieser Seite erkenne Sie unsere AGB an" rechtlich bindend sind, vermag meiner Ansicht nach nur ein Jurist zu beantworten.

Geändert von Perlsau (10. Mär 2014 um 15:31 Uhr)
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