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Harry Stahl

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#1

Neues Verbraucherrecht ab 13.06.2014 - u.a. Homepage schon angepasst?

  Alt 11. Jun 2014, 18:42
Vielleicht geht es Euch ja wie mir und Ihr habt die letzten Ausgaben der IHK-Zeitschrift oder vergleichbare Zeitschriften nicht sonderlich aufmerksam gelesen und es ist Euch entgangen, dass ab dem 13.06.2014 ein geändertes Verbraucherrecht in Kraft treten wird.

Das wird (zumindest bei mir, ich denke mal aber auch bei einigen von Euch) zur Folge haben, dass man seine Widerrufsbelehrungen, AGB usw. dementsprechend anpassen muss. Es ist zu befürchten, dass sich da mal wieder reihenweise Abmahnjäger auf die Pirsch machen werden und Homepage-Betreiber abmahnen, die da nicht aktuell sind.

Ich muss mir das jetzt mal genauer ansehen und dann entsprechend handeln (Achtung Änderungen aber erst ab dem 13.06 auf der HP vornehmen, da das Recht erst ab dann gilt).

Hat jemand von Euch evtl. schon näher mit dem Thema befasst und kann auf konkretere Tipps oder Text-Beispiele verweisen? Dann wäre ich hier für einen Link dankbar.

Was ich gerade gefunden habe, poste ich gerne hier schon mal, ist vielleicht ein guter Einstieg in die Materie:

Allgemeine Infos zu den Änderugnen:
http://www.shopbetreiber-blog.de/201...ie-verkuendet/

Nähere Beleuchtung von Einzelfragen:
http://www.shopbetreiber-blog.de/201...braucherrecht/

Achtung: Wenn Ihr Euch die Vorschriften im angepassten BGB ansehen wollt, man findet im Netz die neuen Texte noch nicht (ist ja eigentlich auch logisch, da das Recht erst ab 13.06. gilt). Daher solltet Ihr zur Sicherheit in den Text des Bundesgesetzblattes reinsehen, damit Ihr die aktuellen Rechtstexte habt (http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/te...el=-2&nohist=1)

Eine der gravierenden Änderungen ist z.B. dass man bei Downloads von Vollversionen den Verbraucher vorher aktiv den Verzicht auf sein Widerrufsrecht erklären lassen muss (ansonsten kann er innerhalb von 14 Tagen den Kauf Widerrufen, was bei Software bislang nicht der Fall war).

Auch muss man nun eine Telefonnummer zwingend angeben (war bislang im Impressum freiwillig).

Das nur so auf die Schnelle, ich hoffe, andere sind schon schlauer und können hier weitere Tipps geben...

P.S: An den Admin: Da das Thema ja nicht direkt was mit Programmierung zu tun hat, habe ich es hier (Rubrik Tratsch und Klatsch) mal eingestellt, Nachteil ist, dass die Einträge dann nach 4 Wochen gelöscht werden (laut Foreninfo).

Geändert von Harry Stahl (11. Jun 2014 um 18:47 Uhr)
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