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Dejan Vu
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#17

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss

  Alt 12. Dez 2014, 13:35
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schreibst du in die Eula, dass man das Program auf eigene Gefahr und nicht in Produktivumgebungen einsetzen soll.
Auch wenn das Wesen der Software die ist, in Produktivumgebungen eingesetzt zu werden? Was man z.B. an Art und Weise der Dokumentation und dem Preis sehr leicht erkennen kann. Dann ginge das eher in Richtung 'arglistige Täuschung'. Du kannst weder in die AGB, EULA oder sonst irgendwelche Geschichte Schwachsinn reinschreiben. Jedenfalls nicht in Deutschland. Also natürlich kannst Du reinschreiben, was Du willst, nur rechtsverbindlich ist das damit doch noch lange nicht.

Deswegen macht man Verträge, wo eben z.B. drin steht, das DAS EINE TESTVERSION !1!EINS!ELF ist, die unter keinen Umständen in der Produktivumgebung usw. Für jeden klar ersichtlich und nicht in irgendwelchen EULA. Nicht umsonst ist der Unsitte ein Riegel vorgeschoben, in den EULA irgendwelche verdrehte und den Kunden komplett einschränkende Bedingungen reinzuschreiben.

Oder wieso werden sonst reihenweise die Banken und Finanzberater verklagt, weil sie -obwohl es doch in den AGB steht- hochriskante Papiere an arglose Renter vertickt haben?

Aber bald sind wir soweit, das man in die EULA reinschreiben kann 'Dieses Programm dient nur zu Dekorationszwecken. Die Ausführung kann ihren Betrieb ruinieren'.

Wirklich interessant, wie diametral die 'Kenntnisse' über das Lizenz- und Vertragsrecht doch sind. Wir sind alle Laien...

Geändert von Dejan Vu (12. Dez 2014 um 13:40 Uhr)
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