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jaenicke
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#15

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 12. Okt 2016, 04:41
Wer hat diesen Standard festgelegt bzw. definiert.?
Das Finanzministerium gemeinsam mit Audicon. Das Finanzministerium wird dir aber nie eine schriftliche Bestätigung geben, dass du alles richtig machst. Daher ist die Zertifizierung durch Audicon die höchste Bestätigung, die du bekommen kannst.

Der Punkt ist nicht, dass du damit nie Probleme bekommen kannst. Der Punkt ist, dass es durch den standardisierten Export und durch die Zertifizierung in Kombination mit einer guten Lösung zur Unveränderbarkeit der Daten deutlich schwieriger ist einen konkreten Verdacht zu rechtfertigen. Bis dahin steht aber der Prüfer in der Beweispflicht, dass etwas nicht stimmt. Sobald er etwas findet, muss umgekehrt der Betreiber (bzw. du als Softwarehersteller in einem Gutachten) beweisen, dass das so in Ordnung ist.

Wenn du einen eigenen Export bereit stellst, der dann nicht so gut in IDEA einlesbar ist, ist das erst einmal auch kein Problem, zumindest aktuell noch nicht. Es macht dem Prüfer aber mehr Arbeit und erhöht nicht gerade das Vertrauen.
Sebastian Jänicke
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