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mm1256

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#24

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 18. Nov 2016, 08:07
Der Prüfer monierte folgendes:

Wir würden Daten unzulässig verdichten durch z.B. wie in folgendem Beispiel : Ein Gast bestellt nacheinander über den Abend 3 mal ein gleiches Getränk, wenn dann später die Rechnung gezogen wird rechnet das Programm diese 3 zusammen und schreibt auf den Bon dann eben 3 Pils zu 2€ = 6 E.
Genauso wird es dann gespeichert.
Man hat als Steuerzahler nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Wer sich als Steuerzahler solche Schikanen vom Prüfer gefallen lässt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Meiner Erfahrung nach werden solche "Repressalien" von Prüfern angewandt um ein Indiz zu erhalten, ob beim Steuerzahler alles sauber gebucht wurde. In diesem Fall ist das Thema die Schwarzgastronomie. Denn, wer wirklich eine weiße Weste hat, der schickt den Prüfer in diesem Fall dahin wo er hin gehört, in die Wüste.
Gruss Otto
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