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mm1256

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#29

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 18. Nov 2016, 11:44
Ich bin ja kein Anwalt, aber wir haben solche Fragen ja auch schon zur Genüge durch.

Wir würden Daten unzulässig verdichten durch z.B. wie in folgendem Beispiel : Ein Gast bestellt nacheinander über den Abend 3 mal ein gleiches Getränk, wenn dann später die Rechnung gezogen wird rechnet das Programm diese 3 zusammen und schreibt auf den Bon dann eben 3 Pils zu 2€ = 6 E.
Genauso wird es dann gespeichert.
Das ist korrekt, das ist nicht zulässig. Jede Buchung muss so gespeichert werden wie sie eingegeben wurde. Eine Verdichtung der Daten ist nicht zulässig. Weder direkt bei der Buchung (nur Anzahl hochzählen, ...) noch beim Abschlag (alle Buchungen einzelner Artikel zusammenrechnen, ...).
Könntest du mir bitteschön mal die entsprechende Stelle im Gesetzestext bzw. einen Link darauf posten? Der Grund: Ich vermute, dass ihr da was falsch interpretiert. Wenn der Gast ein Getränk ordert und danach (am gleichen Tag und am selben Tisch) ein weiteres Getränk, dann sind dies zwar Bestandteile einer Buchung (des Bon's, den der Gast erhält) aber für sich gesehen keine eigenen Buchungssätze.
Gruss Otto
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