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bernau

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Delphi 11 Alexandria
 
#30

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 18. Nov 2016, 12:50
181 „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.

Ich habe ein Zertifikat von Audicon besorgt, welche Daten drin stehen hat keiner gefragt, die haben nur geprüft, ob es durch Ihren Konverter (IDEA) lief. Was der Inhalt meiner Daten war, hier gab es keinerlei Nachfrage.

Hier geht es darum möglichst schnell einige tausender zu verdienen, soll Ihnen gegönnt sein, auf dem Prospekt kommt das halt gut beim Kunden an.
Ich habe mir auch mal die Audicon-Sache angeschaut. Wie du beschrieben hast, wird nur geprüft, ob die Daten eingelesen werden können. Das ist bei einer Steuerprüfung zwar ein Pluspunkt. Aber es gibt noch viel mehr Sachen, die als Minuspunkt verwendet werden können, die von Audicon nicht geprüft werden. Ich habe schon einige Steuerprüfungen hinter mir. alles gut. Aber es gibt auch Steuerprüfer, die werden kleinlich. Ein Kunde wurde von mir geprüft. Alle Buchungsdaten waren vorhanden und sind korrekt. Das wurde mir vom Steuerprüfer bestätigt.

ABER: Er fragte dann nach den Programmier-Protokollen. Dachte zuerst, daß er ein Protokoll zu allen "Programmänderungen", die ich gemacht habe, haben möchte. Ne, ne. Er meine damit die Stammdaten der Kasse. Also z.B. "Wann wurde ein Mitarbeiter angelegt, wann wurde dieser geändert. Welche Berechtigungen wurden dem Mitarbeiter zugefügt oder entzogen. Wurden Formulare geändert. Welches Formular wurde geändert. Was wurde am Formular geändert. Etc.

Alle Tätigkeiten der Mitarbeiter sind natürlich in den Einzelaufzeichnungen protokolliert. Man sieht also, ob jemand stornieren durfte oder nicht. Das hat dem Steuerrprüfer aber nicht genügt. Er wollte wissen, wann die Änderung des Mitarbeiters durchgeführt wurde. Konnte ich auf den Tag nicht liefern. Also Berechtigung zur Schätzung.

Auf so etwas wird man m.w.n. auch bei Audicon nicht hingewiesen. (Korrigiert mich, wenn es nicht so ist.) Was nützt mir dann so eine Zertifizierung. Wenn ein Steuerprüfer schätzen will, dann wird er irgend etwas aus dem Hut zaubern. Und sei es noch so eine winzige Kleinigkeit.
Gerd
Kölner Delphi Usergroup: http://wiki.delphitreff.de
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