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Neumann

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#32

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 18. Nov 2016, 14:17
Hallo Arnulf,

der Meinung war ich ja auch. Sobald der Bon gedruckt oder gespeichert ist, nichts mehr an den Daten ändern. Der besagte Prüfer sieht das allerdings anders. Keine Eingabe darf korrigiert oder verändert werden, auch schon wenn nur eine Bestellung eingegeben wird.
Ich tendiere jetzt dazu, alles parallel auf einen Secumem-Stick zu schreiben, z.B. als CSV-Datei. Die kann dann mit den verarbeiteten Daten verglichen werden.

Der Prüfer hat sich auch in tagelanger Arbeit durch unsere Datenbank gekämpft und vieles mokiert, wie schon angesprochen die nicht lückenlosen Buchnummern oder die doppelte Speicherung von Daten in Tabellen und Views, wobei die Daten in den Views "Überhaupt nicht sortiert waren", sein Kommentar dazu.

Übrigens wurden alle Gastronomiebetriebe die von diesem Prüfer dort geprüft wurden zu Nachzahlungen verdonnert, egal von welchem Hersteller das Kassensystem war, alle wurden als manipulierbar beschuldigt.
Ralf
Gruß vom Niederrhein
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