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Captnemo

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Delphi XE4 Architect
 
#44

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern

  Alt 19. Nov 2016, 22:04
Also mit unzulässiger Verdichtung ist folgendes gemeint:

Da es sich, im Fall der Gastronomie, um anonyme Barverkäufe handelt, also der Rechnungsempfänger nicht namentlich erfasst wird, könnte ja ein Gastronom auf die einfache Rechnung kommen, lediglich festzuhalten das er an einem Abend 27 Bier, 6 Cola und 5 Glas Milch verkauft hat, und eben nur diese als ein Vorgang am Schluss in seine Kasse einbucht. In dem Fall würde unzulässig verdichten.
Werden aber auf einem Bon die Getränke und Speisen einer Bestellung zusammengefasst, dann ist diese keine unzulässige Verdichtung, da diese auch einem Gast (oder eben eine Gruppe, von der aber eben nur ein Bezahlvorgang ausgeht) zuzuordnen ist. Ob eine Gruppe dann vorher das Geld sammelt oder ob die Bedienung dieses aufgeteilt kassiert, ist, denke ich mal unerheblich, und auch schwer nachträglich prüfbar.
Bei der ganzen Sache geht es wohl eher um vergleichende Statistik, und weniger um die einzelne Buchung an sich.

Bei Rechnungen ist ja auch üblich und absolut zulässig eine Menge gleicher Artikel in einer Rechnungsposition zusammenzufassen.

Was aber passieren könnte ist, dass ein Prüfer sich mal eine gewisse Zeit in eine Kneipe setzt, und sich die Bestellungen von Gästen notiert. Später dann bei einer Prüfung genau diese Bestellungen raussucht und auf Richtigkeit prüft. Hat es alles schon gegeben. Aber soviel Zeit investieren die sicher nur bei einen gewissen Verdacht.
Dieter
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10. summt dazu die Melodie von Supermario Bros.
MfG Captnemo

Geändert von Captnemo (20. Nov 2016 um 12:26 Uhr)
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