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mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#11

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung

  Alt 24. Feb 2018, 09:27
..."Was passiert, wenn die Checksum/Hash passend zu den Daten manipuliert werden?"...
- gar nix passiert dem Softwareanbieter, denn solche Änderungen sind Vorsatz, weil mit krimineller Energie verbunden(zusätzlich die untersagte EXE Analyse)
- WaWi und FiBu müssen nur für den Normalgebrauch sicher und gegen fahrlässige Fehlnutzung durch den Softwareanbieter gesetzeskonform realisiert&geschützt sein
- der/die KundenAdmins können das Warnlevel zur Anzeige von Veränderungen auch auf 0 stellen und so auch für alle incl. sich deaktivieren(die Erkennung findet weiterhin statt)
- wir interessieren uns nur für die Gesetzeslage aus Anbietersicht, wir ignorieren uns ev. auffallende vorsätzliche Änderungen, wenn ein KundenAdmin dort das Warnlevel auf 0 hat
- wenn wir unabwendbar durch eine staatliche Gewalt zur Erstellung und eines Herausgabe einer Prüfliste gezwungen werden, dann machen wir das auch nur soweit wie es zu unserem Eigenschutz "z.B. zur Abwendung des Verdachts auf Beihilfe" notwendig ist.


Das Gesetz ist so schon OK, es schützt letztendlich die normalen Softwareanbieter. Nur wenige waren so verrückt+dumm und haben z.B. bei/für (Gastro)Registrierkassen gleich die quasi Doppelte Buchführung voll mit integriert.

Wenn man für Test und Debugzwecke selbst Tools braucht, wo sich gleiche Buchungsvorgänge mehrfach "verschieden" durchspielen lassen, dann gehört sowas in ein externes Programm was entweder niemals das eigene Haus verlässt, oder wenn es an Systempartner geht dann nur Online mit Liveprotokoll durch den eigenen WebService funktioniert(das ist bei allen Autowerkstätten heute so... vieles geht im Softwareservice nur noch wenn Auto über das WerkstattSystem live mit der Herstellerzentrale verbunden wird).

Für Kundenanwendungen lehne ich selbst jeglichen Onlinezwang ab, aber für Service- und Partnertools ist es der richtige (Kontroll)Weg.
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