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HolgerX

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Delphi 6 Professional
 
#15

AW: GoBD-konforme Rechnungsstellung

  Alt 24. Feb 2018, 14:30
Hmm..


..."Was passiert, wenn die Checksum/Hash passend zu den Daten manipuliert werden?"...
- gar nix passiert dem Softwareanbieter, denn solche Änderungen sind Vorsatz, weil mit krimineller Energie verbunden(zusätzlich die untersagte EXE Analyse)
- WaWi und FiBu müssen nur für den Normalgebrauch sicher und gegen fahrlässige Fehlnutzung durch den Softwareanbieter gesetzeskonform realisiert&geschützt sein
- ...
Bis Du Dir sicher, dass man das so einfach sehen kann? Welchen Sinn hat dann eine Checksum/Hash, wenn damit nicht *garantiert* werden kann, dass die Daten nicht verändert wurden? Die GoBD schreiben doch vor, dass Änderungen erkennbar oder nicht möglich sein *müssen*. Selbst wenn man den Algorithmus/EXE nicht analysiert (um da nichts verbotenes zu tun), könnte man sich noch immer mit einem Datenbank-Admin-Tool mit der Datenbank verbinden, den Datensatz per SQL löschen und mit Deiner Software einen neuen (abgeänderten) Datensatz erstellen, der dann eine gültige Checksum/Hash bekommt.
Hatte da mal was gesehen:

https://www.youtube.com/watch?v=Rv2oGH-wfmA

Hier könnte das Beispiel der BlockChain als Sicherung dienen, denn wenn ein Eintrag verändert/ersetzt würde, dann währen alle nachfolgenden Datensätze ungültig. Es könnte nachgewiesen werden, dass eine Veränderung stattgefunden hat.

(So habe ich das zumindestens beim 'Überfliegen' verstanden )
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