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Daniel
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#4

AW: Datenschutzerklärung nach DSGVO

  Alt 22. Mai 2018, 08:37
In wie Weit ist es notwendig sich vom Hoster eine schriftliche Erklärung zu holen, dass die bei ihm in der DB hinterlegten Daten gegen den Zugriff durch unbefugte Personen auch innerhalb seines Unternehmens geschützt sind. Oder sollte auch dieses in der Datenschutzerklärung stehen, auf welchem Hoster die Daten beheimatet sind?
Nach meinem Kenntnisstand ist die Inanspruchnahme eines Hosters eine Form der "Auftragsdatenverarbeitung". Mitarbeiter des Hosters haben üblicherweise physischen Zugriff auf Deinen Webspace bzw. Deinen Server. Dir mir bekannten großen Hoster bieten allesamt entsprechende Dokumente an. Bei Hetzner z.B. findet sich derlei im Kundenbereich und kann direkt online ausgefüllt werden. Da die Kette der Datenverarbeitung offengelegt werden muss, sollte - meiner Ansicht nach - auch der Name des Hosters Erwähnung finden. Möglicherweise ist das dann aber auch einer der Sätze, die ein unbedarfter Endkunde noch am ehesten versteht.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg
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