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Gausi

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Delphi 11 Alexandria
 
#2

AW: Artikel 17 (ehemals Artikel 13): welche Vorteile haben Softwareentwickler?

  Alt 16. Apr 2019, 09:02
Wieso sollten Freeware-Entwickler, die das dann ja eher als Hobby betreiben, davon profitieren? In der ganzen "Reform" ging es doch in erster Linie um die Interessen der Verwertungsgesellschaften. Die Urheber kommen da doch nur am Rande vor, bzw. wurden im Verlauf der Entwicklung weiter an den Rand gedrückt (Stichwort "total buy out"). Für den kleinen Software-Entwickler bringt der Artikel 13/17 imho gar nichts. Sowas wie OpenSource oder Freeware kommt da ja auch gar nicht vor. Schau dir doch alleine mal an, welche Vorstellung von "Urheber" und "Urheberrecht" der Herr Voss so hat. Das hat weder was mit der juristischen Realität zu tun, noch besonders viel mit der Realität der "Kreativen".

Etwas wie "Notice and take down" war schon früher möglich, zumindest auf seriösen Portalen. Und die unseriösen - glaubst du wirklich, dass sich irgendein Domaininhaber in Ganzweitfortistan darum schert, was in der EU für komische Gesetze gelten? Und wenn du bei der Entwicklung eine der gängigen Open-Source-Lizenzen verwendest: Die schließen ja in der Regel gar nicht aus, dass Dritte deine Werke zum Download anbieten, und einem dabei ein 100€-Abo als Premium-Dienstleistung (z.B. "extra-sicherer-Download per Blockchain-Bytes mit KI-gesicherter Performance-Optimierung" oder so) aufdrücken.

Einzig die Entwickler von Uploadfil.. -äh- Erkennungssoftware könnten profitieren. Wobei da auch eher die unseriösen. Denn die seriösen wissen, dass dieser ganze KI-Quatsch in dem Kontext eher schlecht als recht funktioniert.
The angels have the phone box.
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