Das ist ja erschreckend, wo soll das denn sonst festgelegt werden, etwa in den Verkaufsunterlagen ?
Aber Du hast wahrscheinlich Recht, denn um das rechtssicher zu machen müsste im Kaufvertrag
"Kaufverträg über Kfz gemäß der zugesicherten Eigenschalten lt. Handbuch Rev. 1.0" stehen.
Dann wäre das wohl bindend.
Wenn das Manual nicht zuständig wäre müsste man wohl alle Eigenschaften im Kaufvertrag einzeln aufzählen:
"Kaufverträg über Kfz mit 5 Gängen, Aschenbecher vo/hi.li/hi.re, Handschuhfach, mit Antenne, ...
Das kann es doch auch nicht sein