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jaenicke

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#21

AW: Kassensicherheitsverordnung

  Alt 24. Jan 2020, 08:56
Offen bleibende Transaktionen - aus welchem Grund (Programmabsturz, Stromausfall usw.) machen mir auch Sorgen.
Die Transaktionsnummer muss doch eh für den DSFinVK Export gespeichert werden. Da kann die doch nicht in der TSE offen bleiben ohne dass eine entsprechende offene Rechnung an der Kasse existiert. Natürlich muss dann die Fehlerbehandlung entsprechend den Zustand behandeln.

Der Bediener könnte den TSE-USB-Stick einfach rausziehen. Dann gibts bei Start() keine Transaktionsnummer. Ohne Tranaktionsnummer auch kein Finish(). Was gehört dann auf dem Bon?
Nichts zur TSE (aber alle anderen Daten) und kein QR-Code. Zusätzlich empfiehlt es sich den Betreiber auf geeignetem Weg zu benachrichtigen, damit dieser dem Gesetz entsprechend schnellstmöglich die TSE wieder in Ordnung bringt.

Ich bin immer noch der Meinung, dass man die österreichische Lösung hätte übernehmen sollen, aber mich fragt ja keiner.
Wenn man die deutsche Lösung von Anfang an mit Experten erstellt hätte, hätte diese richtig gut werden können. Das Potential war da...
Und wenn man dann noch die Beleglotterie eingeführt hätte, wäre der Effekt auch viel größer gewesen.
Sebastian Jänicke
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Geändert von jaenicke (24. Jan 2020 um 08:58 Uhr)
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