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gross_friedrich

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#7

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export

  Alt 3. Feb 2020, 08:49
Die Frage habe ich an das Bundesministerium der Finanzen geschickt. Nun die Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der DSFinV-K.

Dem Bundesministerium der Finanzen obliegen in erster Linie die Vorbereitung und Mitwirkung bei gesetzgeberischen Maßnahmen, Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Diese Aufgabenstellung macht es vom Umfang her leider nicht möglich, detaillierte Auskunfts- und Beratungsersuchen zu steuerlichen Sachverhalten und Fragestellungen zu beantworten.

Im Übrigen ist es mir durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien ausdrücklich verwehrt, Auskünfte zu Rechtfragen zu erteilen, die in einem Einzelfall von Bedeutung sein können und zu deren Entscheidung eine andere Behörde berufen ist. Nach dem Grundgesetz (Artikel 108 Absatz 2 GG) sind die Landesfinanzbehörden für die Durchführung der Steuergesetze und damit für die Beurteilung des Einzelfalls zuständig.

Allgemein bemerke ich Folgendes:

Eine Belegnummer muss nur für Vorgänge erstellt werden, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts des Gewinn bzw. den Verlust oder die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen verändern. Hierzu zählen nicht Trainingsbuchungen, Sofort-Stornierung eines unmittelbar zuvor erfassten Vorgangs oder Belegabbrüche.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
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