Einzelnen Beitrag anzeigen

herbstrot

Registriert seit: 20. Sep 2013
Ort: Ostholstein
26 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#9

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export

  Alt 3. Feb 2020, 10:51
Moin,

ja man kann an manchen Stellen der DSFinV-K verzweifeln. Das beim Belegabbruch keine Belegnummer vorhanden sein muss, steht so auch nicht darin. Aber gut zu wissen

Zitat:
"Sofortige Stornierung" ist mit TSE verboten: was ist das ? Meine Stornofunktion habe ich nun in Belegabbruch umbenannt (ist deine Antwort)

Beleg Storno(Seite 33 oben) wäre bei mir Storno vor dem Z-Bericht (Feld BON_STORNO = 1)

4.2.2 Nachträglich Stornierung: Deute ich als Stornierung nach dem Z-Bericht, so das eine Kopie als Stornobeleg angelegt werden muss und der Originalbeleg unverändert bleibt.

4.2.3 Postenstorno: im Bereich Handel, gibt es das normalerweise eigentlich nicht, wenn man sich vertan hat oder der Kunde sagt vor dem zahlen "das will ich nicht" ist das keine Stornierung. Mir fällt hier nur die Anwendung nach der Bestellung ein, d.h. Orderbon und dann wird das Bier wieder Storniert
Sofortige Stornierung gibt es nicht für Kassen mit TSE. Das gilt laut meinem Verständnis nur für Kassen mit Übergangsfrit die nicht aufrüstbar sind.
Beleg Storno wäre die Nachträgliche Vorgangs-Stornierung (4.2.2). Das kann unabhängig von Z-Bericht vorkommen.
Postenstorno machen wir mit dem Dublizieren der Position mit negativen Vorzeichen. Laut 4.2.3 darf die Position nicht einfach aus dem Bon verschwinden.
Sofern der Kunde sich entscheidet doch nicht zu kaufen machen wir einen Belegabruch. Vorgangsdaten können dann nach belieben definiert werden. Wir schreiben die Vorgangsdaten mit den Bruttobeträgen und stellen AVBelegabbruch^ vorran.

Ob das alle so richtig ist, da streiten sich die Gelehrten...
Thoren
Alles wird Gut

Geändert von herbstrot ( 3. Feb 2020 um 10:54 Uhr)
  Mit Zitat antworten Zitat