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ISMIRSCHLECHT

Registriert seit: 17. Dez 2018
Ort: Görlitz
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#1

Grundprinzip des Exports nach DSFinV-K

  Alt 6. Mär 2020, 09:15
Moin,

ich möchte hier mein Verständnis der Exportfunktion nach DSFinV-K zum Besten geben und fragen, ob das richtig sein könnte.

1. Dreh- und Angelpunkt sind die Z-Abrechnungen, die ja auch überall mit den Z-Schlüsselfeldern in die Tabellen eingehen

2. Bei einem Z-Abschlag ( = Kassenschluss) werden die DSFinVK- Tabellen mit den aktuellen Bewegungsdaten bzw. aktuellen Stammdaten gefüllt, und da liegen sie erstmal

3. Wenn das Finanzamt zweimal klingelt werden für den gewünschten Zeitraum die Zeilen der DSFinVK - Tabellen ins gewünschte CSV- Format exportiert

4. Dieser Datenmüll darf danach leider nicht gelöscht werden, für 10 Jahre oder so

5. Bei JEDER Änderung der Stammdaten (neue TSE, neue Kasse, neuer Bediener) muß ein Z-Abschlag auf der betroffenen Kasse gemacht werden. Was ist eigentlich bei Preisänderungen ?

Guckt Euch das mal an, vielleicht hilfts, oder ich hab noch'n Denkfehler.
Schlimm finde ich, daß bei Supportanfragen (Gastromis) oft Wortgruppen wie "nach meiner Auffasung" oder "ich glaube schon" auftauchen.

Gruss ism
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