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Alallart

Registriert seit: 8. Dez 2015
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#37

AW: Dem Kind den Zugang zum PC beschränken

  Alt 26. Mai 2020, 15:07
Das Kind hat ein eigenes Konto, welches als Kind im Konto meiner Frau eingetragen ist
Wieso das denn? Entstehen irgendwelche Kosten wenn das Kind ein eigenes Konto hat? Wieso eines mit der Mutter?

Was den Jugendschutz angeht, so habe ich den inzwischen paar Dutzend Eltern in meinem Bekanntenkreis eingestellt. Du bist nicht der Einzige mit dem Problem. Ich habe noch nie gehört, dass es mal funktioniert und mal nicht. Wann soll es nicht funktionieren?

Jetzt mal allgemein dahin gesagt - man kann sich in eine bestimmt Idee auch verlieben. Kenne ich auch von mir. Man favorisiert eine bestimmte Idee und ignoriert die vielen einfachen Lösungen die es gibt.

Selbst wenn, so gibt es auch andere Möglichkeiten, die nichts mit der Sperrung des Routers oder Rechners zu tun haben. Was sagte mal Commander Data bei einem Angriff der Borg in TNG (etwas frei wiedergegeben)? Wenn wir das System der Borg nicht hacken können, also nicht durch die Vordertür reinkommen, schicken wir die Borg einfach schlafen.

Du bist doch ein Programmierer. Programmiere ein Dienst der um eine bestimmte Uhrzeit in Dauerschleife das Windows-Error-Sound abspielt. Er wird dann den Computer vielleicht nutzen können, aber nur mit dem nervigen Error-Sound im Hintergrund, oder ohne Sound. Oder es poppen jede Sekunde Smiles-Fenster in den Vordergrund, die weg geklickt werden müssen. Arbeiten mit Windows wird nicht wirklich möglich sein. Oder du aktivierst alle 30 Sekunden einen Kennwort-Geschützten Bildschirmschoner. Das Kind wird permanent mit Kennworteingabe beschäftigt sein. Oder du programmierst ein Programm das den Prozessor so stark auslastet, so arbeiten mit Windows nicht möglich sein wird. Oder das Programm im Hintergrund verbraucht den vollen Speicher. Auch hier wird das Arbeiten nicht spaßig sein.

Windows unbrauchbar machen ist leicht. Dazu braucht man keine komplizierten Methoden. Aber wenn du Allgemeinstudien betreiben willst, da spricht nichts dagegen. Allerdings hätte man den Rechner des Kindes schon vor Tagen Nachts stilllegen können.

Und nur Interessehalber, wann funktioniert der Jugendschutz nicht. Interessiert mich allgemein.

Geändert von Alallart (26. Mai 2020 um 15:11 Uhr)
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