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TiGü

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#2

AW: KassenSichV TSE Positionen auf dem Bon

  Alt 10. Aug 2020, 10:46
Zitat:
Was muss ein Beleg enthalten?
Nach der KassenSichV werden künftig folgende Mindest-Anforderungen an einen Beleg gestellt.

Ein Beleg muss enthalten:

den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
das Datum der Belegausstellung und den Zeitpunkt des Vorgangsbeginns sowie den Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung
die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
die Transaktionsnummer
für jeden Steuersatz sind die Summen der Entgelte sowie die darin enthaltene Steuerbetrag aufzulisten. Im Fall einer Steuerbefreiung muss ein entsprechender Hinweis aufgebracht sein.
die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.
https://kassensichv.net/belegausgabepflicht/

Aber das wirst du auch schon ergoogelt haben.

Diese Firma hier, schreibt in Prinzip "alles" drauf:
https://support.orderbird.com/hc/de/...ktiviert-habe-
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