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Rollo62

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#6

AW: Subscrition verlängern Embarcadero UK

  Alt 5. Feb 2021, 11:03
Ich bin jetzt schon genervt, wenn ich an die Verlängerung für unsere Firma denke. Das wird ja dieses Jahr ein EU-Import. Zollanmeldung, Einfuhrumsatzsteuer
Gute Frage: Das gilt ja für Boxed-Produkte.
Bei Online-Download wird es an den Ort des Downloads gelegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html

Zitat:
Keine Einfuhrsteuer beim Online-Kauf

Wenn Sie im Ausland außerhalb der EU Software oder ein E-Books kaufen, die nicht in Form eines Datenträgers, sondern nur zum Herunterladen (oder gar nur als Produktschlüssel) angeboten werden, dann hat die deutsche Finanzverwaltung (oder auch die jedes anderen Importlands) ein Problem: Der Download lässt sich kaum kontrollieren. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber vorgesorgt, indem er die Erbringung der Leistung – anders als sonst üblich – an den Ort des Kunden verlegt, und zwar sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen (§ 3a Abs. 2 und 5 UStG). Das heißt, in solchen Fällen handelt es sich gar nicht um einen Import, und daher fällt auch keine Einfuhrumsatzsteuer, sondern vielmehr Umsatzsteuer an. Für Unternehmer gilt zudem die Umkehr der Steuerlast, das heißt, der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer direkt ans Finanzamt zahlen (und bekommt sie zumeist als Vorsteuer gleich wieder zurück). Für Privatkunden jedes Importlands (zumindest EU-weit) müsste der Anbieter getrennt Umsatzsteuer an dessen Finanzverwaltung abführen – ein kaum zu bewältigender Aufwand. In der Praxis übernehmen daher weltweit agierende Dienstleister die Abwicklung solcher Bestellungen und Zahlungen. Wenn Sie also etwa in Japan Software kaufen und herunterladen, zahlen Sie nicht an den Anbieter, sondern an eine Firma mit Büro in Deutschland, die Ihre Zahlung ganz normal samt Umsatzsteuer entgegennimmt.
Wie wird es jetzt richtig gemacht ?
Bin kein Steuer-Experte.
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