Einzelnen Beitrag anzeigen

Daniel
(Co-Admin)

Registriert seit: 30. Mai 2002
Ort: Hamburg
13.919 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#2

AW: Digitalisierung Deutschland

  Alt 30. Apr 2021, 08:02
Es ist nichts ungewähnliches, dass diverse wichtige Schriftstücke in Papierform vorliegen sollten. Bei Miet- oder Arbeitsverträgen dürfte da ein Konsens herrschen. Auch notarielle Bescheinigungen über Grundsücks- oder Wohneigentum liegen mit einer Selbstverständlichkeitkeit auch auf Papier vor.

Ich weiß ehrlich gestanden nicht, warum dies ausgerechnet bei einer Verfassungsklage anders sein soll. Ein herkömmliches Einschreiben wäre ein adäquates Mittel gewesen.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg
  Mit Zitat antworten Zitat