Einzelnen Beitrag anzeigen

Benutzerbild von jfheins
jfheins

Registriert seit: 10. Jun 2004
Ort: Garching (TUM)
4.579 Beiträge
 
#2

AW: Rechte von Fotos bei heimlicher Fotografie?

  Alt 9. Jan 2022, 12:09
Was mir dazu spontan einfällt:
Es gibt die Panoramafreiheit, die besagt, dass du von öffentlich sichtbaren Sachen relativ unkompliziert Fotos machen und veröffentlichen darfst.
Das gilt aber bspw. nicht, wenn das Foto von einem Privatgrundstück aufgenommen wird.
Weiteren Schutz gibt es für den höchstpersönlichen Lebensbereich, der aber fraglich sein dürfte, wenn die Person nicht zu erkennen ist.
Hier ist aber in der Regel nur die Weitergabe untersagt, nicht die Aufnahme an sich. Du darfst also prinzipiell Fotos von Leuten in der Fußgängerzone machen, nur nicht veröffentlichen 😉 (recht am eigenen Bild)

Nach deiner Schilderung klingt es für mich legal. Aber ich bin auch kein Anwalt.
  Mit Zitat antworten Zitat