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Zurück Delphi-PRAXiS Delphi-PRAXiS - Lounge Klatsch und Tratsch Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirche
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Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirche

Ein Thema von Sharky · begonnen am 26. Apr 2010 · letzter Beitrag vom 27. Apr 2010
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Benutzerbild von SirThornberry
SirThornberry
(Moderator)

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#11

Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch

  Alt 27. Apr 2010, 06:56
Nur weil man etwas nicht zur Anzeigt bringt vereitelt man es aber nicht, oder? Wie bereits erwähnt wäre das aber der Fall wenn man Beweise verschwinden lässt etc. die dazu geführt hätten das die Straftat aufgedeckt wird.
Jens
Mit Source ist es wie mit Kunst - Hauptsache der Künstler versteht's
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himitsu

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#12

Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch

  Alt 27. Apr 2010, 07:26
Zitat von SirThornberry:
Nur weil man etwas nicht zur Anzeigt bringt vereitelt man es aber nicht, oder?
Das ist wie mit der unterlassenen Hilfeleistung.
Also wenn man etwas nicht macht, kann man sich dennoch strafbar machen.
Garbage Collector ... Delphianer erzeugen keinen Müll, also brauchen sie auch keinen Müllsucher.
my Delphi wish list : BugReports/FeatureRequests
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jfheins

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#13

Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch

  Alt 27. Apr 2010, 09:24
Zitat von Sharky:
Wenn ich doch von einer begangenen Straftat weiss und diese nicht anzeige vereitele ich doch die mögliche Verurteilung.
Nicht unbedingt. Wenn du von einer Straftat weist, und sie nicht zur Anzeige bringst, kann es ja jemand anderes tun. Falls das passiert, wird der Täter ja wahrscheinlich bestraft. Du hast also nicht zur Aufklärung beigetragen, aber du hast due Aufklärung auch nicht behindert! Jetzt könnte man natürlich noch argumentieren dass die Aufklärung verzögert wurde, evtl. Beweismittel verrottet sind und deshalb die Bestrafung zum Teil vereitelt wurde. Allerdings geschieht das ja indirekt und ohne dein zutun.
Stafvereitelung durch Unterlassen tritt nur auf die Organe der Strafverfolgung zu. Also wenn ein Polizist Kenntnis von einem Verbrechen erlangt kann er nicht sagen "Och nööö, gegen meinen Nachbarn ermittle ich doch nicht" da es seine Aufgabe ist, Verbrechen zu verfolgen.
Zusammengefasst: Du hast das Recht zu schweigen, aber du darfst die Justiz nicht daran hindern, ihren Lauf zu nehmen.

Als Beleg für meine Thesen führe ich mal diesen Artikel an: http://www.taz.de/1/politik/deutschl...ei-missbrauch/
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Sharky

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#14

Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch

  Alt 27. Apr 2010, 11:02
Zitat von jfheins:
... Als Beleg für meine Thesen führe ich mal diesen Artikel an: http://www.taz.de/1/politik/deutschl...ei-missbrauch/
Na, das ist dann doch mal eine eindeutige Aussage. Danke
Stephan B.
"Lasst den Gänsen ihre Füßchen"
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Mithrandir
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#15

Re: Kindesmissbrauch durch "Mitarbeiter" der Kirch

  Alt 27. Apr 2010, 11:42
Um es rechtlich nochmal zusammenzufassen, weil hier imho vieles durcheinandergewürfelt wird:

Ihr seid kein Geistlicher, kein Amtsträger im Sinne des Beamtenrechts, und habt in dieser Situation auch keine Garantenstellung.

Ihr erfahrt von der geplanten Durchführung einer Straftat
  • Ist es keine Straftat nach §138 StGB, so seid ihr nicht zur Anzeige der Tat verpflichtet.
Ihr werdet Zeuge einer Straftat:
  • Ihr seid (wenn nötig) zur Hilfeleistung nach §323c StGB verpflichtet, aber nicht zur Anzeige der Straftat.

Allerdings:
§832 BGB

Wer der sogenannten Garantenpflicht unterliegt, der muss Straftaten, die die Sache betreffen, auf die die Pflicht zutrifft, verhindern. Das heißt, ein Vater, der nicht verhindert, dass seine Frau den gemeinsamen Sohn verprügelt, kann nach §13 StGB zur Rechenschaft gezogen werden.

Spinnt man das jetzt weiter: In einem katholischem Internat werden die Kinder der Obhut der Pfarrern übergeben, evtl. könnte man hier von einer Garantenpflicht nach §832 BGB sprechen, wenn es sich um Minderjährige handelt. Ein Pfarrer will ein Kind missbrauchen. Ein zweiter Pfarrer erfährt von dem Missbrauch, und zwar nicht in seiner seelsorgerischen Eigenschaft, sondern bspw. zufällig oder durch verdächtige Aktivitäten. Dann könnte man überlegen, ob hier nicht ein unechtes Unterlassungsdelikt vorliegt, denn immerhin wird durch sein Nichttun eine Straftat an seinen Schutzbefohlenen begangen.

Ihr merkt schon, der Fall ist arg konstruiert. Klar ist man nicht verpflichtet, den Missbrauch anzuzeigen. In bestimmten Situationen ist man aber verpflichtet, den Missbrauch zu verhindern. Sollte man dieser Pflicht nicht nachkommen, kann man dafür bestraft werden.

Btw, ich bin auch nur Hobbyjurist, setze mich aber gerne mit Gesetzbüchern auseinander...
米斯蘭迪爾
"In einer Zeit universellen Betruges wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt." -- 1984, George Orwell
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