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Phoenix
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#31

Re: Raubkopie bei Ebay ersteigert

  Alt 11. Mai 2004, 16:01
Erm... jain.

Gewerblich darfst Du das entweder nur mit einem Gewerbeschein (gibts für ein paar zehn Euro auf dem Amt) oder als Freiberufler. Hier musst Du Dich nur formlos beim Finanzamt melden.

Allerdings war es zumindest bis vor kurzem so, daß nur Diplom-Inhaber das können. Allerdings streiten gerade ein paar Fachinformatiker vor Gericht um Anerkennung als Freiberufler, weil deren Freund als Dipl. Inf. Freiberufler ist, sie wirklich genau die gleiche Arbeit - in gleicher Qualität - liefern und nicht anerkannt werden. Die Chancen das die durchkommen sind anscheinend sehr hoch
Sebastian Gingter
Phoenix - 不死鳥, Microsoft MVP, Rettungshundeführer
Über mich: Sebastian Gingter @ Thinktecture Mein Blog: https://gingter.org
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