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Harry Stahl

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#5

AW: Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

  Alt 21. Mär 2024, 20:16
Ich habe jetzt auch eine Mail von Apple bekommen, um diese Frage zu klären.

In der Mail gab es einen Link wo die Thematik ein wenig erläutert wird:
https://developer.apple.com/help/app...ce-information

Unter der Überschrift "How to know if you're a trader" wird die Frage näher erläutert. Nach kurzer Recherche passt der Text auf Art. 3 Nr. 3 f) des DSA (https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...LEX:32022R2065).

Dort ist allerdings eine "Unternehmereigenschaft" definiert. Insofern verunsichert mich im Moment ein wenig, dass Apple von "Händler" spricht, das ist nach meinem Verständnis etwas anderes als ein Unternehmer (OK, ein Unternehmer kann auch Händler sein, muss aber nicht).

Bist Du da schon ein wenig weiter gekommen?

Edit: Mal in die englische Version reingesehen. Dort steht "trader".

Also wenn man nicht nur einen reinen verwaltenden Account hat, sondern letztlich der verantwortliche Unternehmer ist, dann wird man wohl "Händler" angeben müssen, egal ob "Individual" oder "Organization".

Man muss letztlich auch seine Unternehmereigenschaft nachweisen Sie Nr. 8:

"Follow the instructions to upload your documentation. You’ll need to provide a current document that verifies your business name and address. Acceptable documents include business or legal records."

Eine aktuelle Gewerbebescheinigung dürfte da sicher ausreichen, schön wäre aber auch, wenn was anderes ginge ("business records" - was könnte das sein?).
Außerdem muss mann dann auch noch für jede App eine Kontakt-Information angeben, die dann neben der App angezeigt wird.

Geändert von Harry Stahl (21. Mär 2024 um 21:37 Uhr)
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