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Rollo62

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#6

AW: Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

  Alt 22. Mär 2024, 06:47
Dort ist allerdings eine "Unternehmereigenschaft" definiert. Insofern verunsichert mich im Moment ein wenig, dass Apple von "Händler" spricht, das ist nach meinem Verständnis etwas anderes als ein Unternehmer (OK, ein Unternehmer kann auch Händler sein, muss aber nicht).

...

Man muss letztlich auch seine Unternehmereigenschaft nachweisen Sie Nr. 8:
Das Problem liegt meiner Meinung nach daran, dass es in den USA anscheinend solche Rechtsformen wie Freiberufler, GbR usw. nicht gibt.
Für viele Unternehmensformen in De gibt es keine Eintragung in ein Handelsregister oder ähnliches.
Wenn das der Fall ist, dann kann man den Amerikanern nicht eindeutig nachweisen, dass man eine Firma hat.
DUNS Hin oder Her, das macht keinen Unterschied.

Vielleicht kennt jemand ja eine Methode, wie man zum Beispiel eine GbR oder andere "Ich-AG"-Unternehmensformen in den USA vollwertig anerkennen lässt.
Mir ist da nichts bekannt, ich denke, es hat was mit deren Rechts- und Haftungssystem zu tun.
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