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Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

Ein Thema von MaBuSE · begonnen am 31. Aug 2010 · letzter Beitrag vom 7. Sep 2011
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Benutzerbild von himitsu
himitsu

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Delphi 12 Athens
 
#61

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 08:56
Eigene Erfahrungen: Die Fehlerchen in den Generics und den Recordmethoden (vorallem Internal Error und Co.) wurde fast ausschließlich immer erst in der nächsten Version verkauft, obwohl sie zu großen Teilen gleich zu Anfang auffiehlen.
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Delphi-Laie

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Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#62

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 10:54
Nein, sondern - das ist mein voller Ernst - lieber einen Rechtsanwalt mit so etwas beauftragen. Ein Softwarehersteller, der so etwas tut, betrügt zudem (nicht im streng juristischen, sondern im allgemeinen Sinne) und ist deshalb ein Fall für den Staatsanwalt.
Starker Tobak.
Richtig. Allerdings kümmern sich honorigen Herren sicher nicht darum, und es dürfte auch kaum Anzeigen geben, zumal es ja auch zivilrechtlich zu klären geht.

Wenn aber ein Mangel bekannt und nicht zeitnah behoben wird - und zwar kostenlos - dann kommt der Hersteller vorsätzlich seiner Produkthaftung bzw. -haftpflicht eben nicht nach. Fehlerkorrekturen nur kostenpflichtig in einer Nachfolgeversion (oder Update o.ä.) anzubieten, ist, sehr gelinde formuliert, nicht in Ordnung.

Kleiner Tipp: Setzt dich mal mit einem Anwalt deines geringsten Misstrauens zusammen und Frage ihn (sofern er/sie davon Ahnung hat) nach Produkthaftung im Softwareumfeld.
Sicher hatte ich juristisch schon damit zu tun, auch mit einem Rechtsanwalt, sonst schriebe ich doch so etwas nicht. Damals ging es aber nicht um eine Programmierumgebung, sondern ein Produkt des Redmonder Weltkonzerns.
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Benutzerbild von jaenicke
jaenicke

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Delphi 11 Alexandria
 
#63

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 11:45
Wenn aber ein Mangel bekannt und nicht zeitnah behoben wird - und zwar kostenlos - dann kommt der Hersteller vorsätzlich seiner Produkthaftung bzw. -haftpflicht eben nicht nach.
[..]
Sicher hatte ich juristisch schon damit zu tun, auch mit einem Rechtsanwalt, sonst schriebe ich doch so etwas nicht.
Und dennoch schreibst du zwar Produkthaftung (nach dem Produkthaftungsgesetz), schreibst aber von Sachmängeln (nach §434 BGB). Das sind zwei grundverschiedene Sachen, da es bei der Produkthaftung explizit nicht um Nachbesserungen am Produkt, sondern um Folgeschäden geht.
Sebastian Jänicke
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Daniel
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Delphi 10.4 Sydney
 
#64

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 11:55
ehm - ich denke, dass wir das nicht weiter verfolgen müssen. Ich fürchte, dass uns die Diskussion um die Begrifflichkeiten "Produkthaftung" und "Sachmängeln" nicht weiter bringt, wenn schon der Software-Wartungsvertrag an sich als "Betrug im allgemeinen Sinne" angesehen wird. Das Thema hat, so provokant, wie es hier steht, beachtliches Potential zur Eskalation und darauf habe ich keine Lust.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg
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jaenicke

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Delphi 11 Alexandria
 
#65

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 12:20
Das Thema hat, so provokant, wie es hier steht, beachtliches Potential zur Eskalation und darauf habe ich keine Lust.
Deshalb hatte ich auch keine Lust direkt dazu etwas zu schreiben...
Sebastian Jänicke
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himitsu

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Delphi 12 Athens
 
#66

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 12:41
Um es nochmal kurz abzuschließen.


Wer sich XE2 kauft, kann/sollte über den Kauf des Support & Maintenance nachdenken
- somit bekommt man das XE3 dann vergünstigt gratis (egal us welchen Gründen)
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Delphi-Laie

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Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#67

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 15:23
Hätte keiner mehr reagiert, hätte ich auch geschwiegen.

wenn schon der Software-Wartungsvertrag an sich als "Betrug im allgemeinen Sinne" angesehen wird.
Nein, Daniel, Du verkürzt, machst es Dir zu einfach, und das schrieb nach meiner Beobachtung auch niemand.

Es geht vielmehr darum, daß man oft genug wohl nur über - natürlich kostenpflichtige - Wartungsverträge oder Updates bzw. dem Kauf einer neuen (Update-)Version an die Fehlerbereinigungen gelangt, dabei besteht die Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung.

Und das ist die eigentliche Schäbigkeit!
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HeikoAdams

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661 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#68

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 15:46
Es geht vielmehr darum, daß man oft genug wohl nur über - natürlich kostenpflichtige - Wartungsverträge oder Updates bzw. dem Kauf einer neuen (Update-)Version an die Fehlerbereinigungen gelangt, dabei besteht die Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung.
Also meines Wissens hat der Anbieter die Wahl zwischen Wandlung (Geld zurück), Minderung (Preisnachlass) oder Nachbesserung. Es gibt sogar Firmen, da gibt es erst nach z.B. 3 Versuchen der Nachbesserung das Geld zurück, was auch zulässig ist.
Jeder kann ein Held werden und Leben retten!
Einfach beim NKR oder der DKMS als Stammzellenspender registrieren! Also: worauf wartest Du noch?
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Delphi-Laie

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Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#69

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 15:56
Es geht vielmehr darum, daß man oft genug wohl nur über - natürlich kostenpflichtige - Wartungsverträge oder Updates bzw. dem Kauf einer neuen (Update-)Version an die Fehlerbereinigungen gelangt, dabei besteht die Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung.
Also meines Wissens hat der Anbieter die Wahl zwischen Wandlung (Geld zurück), Minderung (Preisnachlass) oder Nachbesserung. Es gibt sogar Firmen, da gibt es erst nach z.B. 3 Versuchen der Nachbesserung das Geld zurück, was auch zulässig ist.
Nein, zunächst existiert das Vorrecht (und eben auch die Pflicht) zur Nachbesserung, wenigstens der ernsthafte Versuch dazu. Die komplexen Verflechtungen Zwischen Kunde und Händler einerseits als auch - über den Umweg über den / die Händler - zwischen Kunde und Produzenten andererseits vermag ich hier jedoch nicht aufzudecken.

Erst wenn diese kostenlose Nachbesserung scheitert (egal, aus welchen Gründen), kann sein, daß dafür sogar 3 Versuche frei sind, setzen weitergehende Rechte des Kunden ein - ein angemessener Preisnachlaß oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Geändert von Delphi-Laie ( 2. Sep 2011 um 17:17 Uhr)
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TBx
(Administrator)

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Ort: Stadthagen
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Delphi 12 Athens
 
#70

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 16:21
Um es mal deutlich zu sagen: Die Debatte, was nun rechtens ist und was nicht (seitens Emba) ist hier absolut offtopic.
Also: Bitte back to topic oder das Thema ist dicht!
Thomas Breitkreuz
Gruß Thomas
- Admin DelphiPRAXIS
- Admin Delphi-Treff
- Embarcadero MVP
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