Und wo wollte man diese Zusicherung im Bedarfsfalle dann einklagen?
Ja, gute Frage, könnte von mir sein...
Man könnte sagen, beim Eigentümer der Firma oder vom Geschäftsführer oder man legt das vertraglich fest, wer da haftet... Aber das führt zu weit, man will für einen einfachen Softwarekauf ja kein Jurastudium absolvieren. Hat bei ehrlichen Kaufleuten (hier in der
DP 100%) vielleicht eine psychologische Wirkung. Oder es beruhigt zumindest den Käufer. Oder du hast recht und es funktioniert im Ernstfall nicht.