[Vielleicht das: "Die Strafe für die Nichtanmeldung einer PV-Anlage kann bis zu 50.000 Euro betragen und ist gemäß § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine Ordnungswidrigkeit. In der Praxis werden die Strafen jedoch meist niedriger ausfallen"

Erstmal, das gilt nur für PV Anlagen die einspeißen. Wenn man einspeißt hat man in der Regel nicht das Problem das sich Strom stauen könnte.
Zum anderen, schonmal ne PV Anlage gesehen die immermal ganz plötzlich 2MW produziert die dann fix weg müssen weil sie schimmelig werden?
@Benmik
Hey, das wäre übrigens eine Lösung, hast Du einen Nachbarn der einspeißt?