Wenn es rein ums rechtliche geht, würde ich empfehlen, dazu mal in die ZUGFeRD-Dokumentation schauen.
Darin steht z.B. bei den Prinzipien der Hybridrechnung das hier:
Zitat:
Prinzip Nr. 2: Die menschenlesbare Darstellung der PDF-Datei enthält alle Rechnungsinformationen. Die
strukturierte Datendatei kann nur Informationen enthalten, die im lesbaren PDF vorhanden sind.
Dieses
Prinzip lässt Raum für die Option, dass die strukturierte Datei möglicherweise weniger Informationen enthält,
als in der menschenlesbaren Repräsentanz, der PDF-Datei, bereitgestellt werden. In Deutschland müssen
mindestens alle Pflichtangaben gemäß E-Rechnungsverordnung in der
XML-Datei vorhanden sein. Dies wird
auch grundsätzlich der Fall sein, sobald die ViDA-Richtlinie ratifiziert ist und in Kraft tritt. Auch für Frankreich
trifft dies zu, sobald das CTC-Mandat für B2B E-Rechnungen vollständig umgesetzt ist (2028).
Zitat:
Prinzip Nr. 3: Die strukturierte Datendatei muss in erster Linie alle Informationen enthalten, die für die
Automatisierung des Rechnungsprozesses auf Käuferseite erforderlich sind.
Folglich kann es sein, dass
einige Informationen, die im menschenlesbaren PDF enthalten sind, nicht in der XML-Datei enthalten sind.
Das gilt insbesondere solche Informationen, die kundenseitig nicht für die Automatisierung des
Rechnungsprozesses verwendet können oder werden
Danach wäre es zulässig, dass die PDF mehr Informationen enthält als die
XML, solange beide konsistent sind und die
XML alle notwendigen Informationen zur Verarbeitung enthält.
Einfach mal nen Blick reinwerfen.