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nit

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#13

AW: ZUGFeRD-PDF mit Zeichnungen und Fotos ???

  Alt 20. Jun 2025, 12:58
Wenn die Zeichnungen und Fotos rechnungsrelevant sind, müssen diese im strukturierten XML-Teil der E-Rechnung enthalten sein. Leider entspricht das ZUGFeRD-Format nicht den Anforderungen des Finanzamts, wie sie im aktuellen BMF-Schreiben formuliert sind.

Auszug aus dem BMF-Schreiben:

Voraussetzung für eine E-Rechnung ist unter anderem, dass sie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Das bedeutet, dass alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben gemäß §§ 14, 14a UStG im strukturierten Teil der E-Rechnung enthalten sein müssen. Auch aus § 31 Abs. 1 UStDV ergibt sich nichts anderes.

Bezüglich der Leistungsbeschreibung gilt, dass die Angaben im strukturierten Teil der E-Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen müssen (vgl. Abschnitt 14.5 Abs. 15 sowie Abschnitt 15.2a Abs. 4 und 5 UStAE). Ergänzende Informationen dürfen jedoch in einem Anhang der E-Rechnung (z. B. eine Seite-12-PDF mit Stundennachweisen) beigefügt werden. Ein enthaltener Link erfüllt hingegen nicht die Anforderungen des § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG und des § 31 Abs. 1 UStDV.
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