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Garantie-Ersatz-Gerät? Was ist Recht?

Ein Thema von Popov · begonnen am 11. Okt 2012 · letzter Beitrag vom 11. Okt 2012
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Popov
(Gast)

n/a Beiträge
 
#1

AW: Garantie-Ersatz-Gerät? Was ist Recht?

  Alt 11. Okt 2012, 02:29
Also mit den wenigen Stunden habe ich weniger Probleme, als mit der Frage warum es ein Ersatzgerät ist und wie der Vorgänger damit umgegangen ist. Bei sowas ist einem immer etwas unwohl.
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Furtbichler
(Gast)

n/a Beiträge
 
#2

AW: Garantie-Ersatz-Gerät? Was ist Recht?

  Alt 11. Okt 2012, 07:03
Du hast Anrecht auf gleichwertigen Ersatz. 'Gleichwertig' bedeutet (bzw. wurde es früher so gedeutet), das Du -falls dein Modell nicht mehr verfügbar ist- eben ein gleichwertiges Modell bekommst.

Aber 'gleichwertig' bedeutet eben auch, das Du für ein 1 Jahre altes Gerät ein 1 Jahre altes Gerät im Austausch bekommen kannst. Wieso solltest Du Anspruch auf ein neues Gerät haben? Wenn man dein altes Teil reparieren könnte, hättest Du ja auch nur ein altes Teil (was aber funktioniert). Nun wollen/können sie das aber nicht reparieren, also bekommst Du eben gleichwertigen Ersatz. Ich halte das für fair.

Oft geben die Hersteller aber einfach ein neues Gerät aus dem Lager raus, weil das billiger ist, als reparierte Austauschgeräte vorzuhalten. Bei Onlinehändlern, die mit 0.5% Marge rechnen, lohnt sich das aber.
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Jens01

Registriert seit: 14. Apr 2009
675 Beiträge
 
#3

AW: Garantie-Ersatz-Gerät? Was ist Recht?

  Alt 11. Okt 2012, 09:27
Wenn die Sache wirklich ein Garantiefall ist, dann wird das ganze nicht über ein Gesetz geregelt sondern über eine AGB (das Kleingedruckte). Du mußt gucken, ob Du noch den kleinen Zettel hast, den Du beim Kauf bekommen hast. Da stehen die Bedingungen für so einen Garantiefall drauf - klein und unverständlich.
Bei einem Fall der Gewährleistung sieht die Sache anders aus, dafür gibt es Gesetze.

Gruss Jens
Achtung: Bin kein Informatiker sondern komme vom Bau.
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Benutzerbild von himitsu
himitsu

Registriert seit: 11. Okt 2003
Ort: Elbflorenz
44.590 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#4

AW: Garantie-Ersatz-Gerät? Was ist Recht?

  Alt 11. Okt 2012, 10:25
Als Ersatz muß es nicht unbedingt was Neues geben ... etwas "Gleichwertiges" reicht ja auch zu.
Schließlich hatte das kaputte Teil ja schon einen gewissen Wertverlust, durch die Nutzung.

Aber wie schon erwähnt, kommt es da auf die Reglungen/AGB des (Garantie)Vertrags drauf an.
Wurde dort explizit was Neues versprochen, dann muß es auch was Neues geben und sonst halt nicht.
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.

Geändert von himitsu (11. Okt 2012 um 10:29 Uhr) Grund: mist, ganz vergessen (sofort) abzusenden und schon gab's genügend Antworten
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