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Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

Ein Thema von BlueStarHH · begonnen am 7. Sep 2014 · letzter Beitrag vom 14. Dez 2014
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Benutzerbild von himitsu
himitsu

Registriert seit: 11. Okt 2003
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44.590 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#1

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 12:13
Sieh es wie beim Schwarzfahren.
Es wurden zwei Intallationen verwendet, also müssen die bezahlt werden, bzw. eine Strafe für den Verstoß.

Nur weil ich verspreche in Zukunft nicht mehr auf der einen Bahnlinie schwarzzufahren, wurde es ja dennoch bereits gemacht.

10€/20€ für das Freischalten der gesperrten Lizenz, aufrgrund des Verstoßes (Verwaltungsaufwand und/oder Strafe),
und wenn er will, nochmal 50€ für den Kauf einer weiteren Lizenz, um die zweite Installation weiterhin nutzen zu können.
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.

Geändert von himitsu ( 7. Sep 2014 um 12:36 Uhr)
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alda

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93 Beiträge
 
Delphi XE6 Architect
 
#2

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 12:22
Die Frage ist was Du letztendlich erreichen willst.

Wenn Dir Dein Image egal ist, dann verklag ihn. Wenn Dir Dein Image nicht egal ist dann geh auf den Kunden zu und finde einen Konsens für derartige Situationen (In diesem Fall schließe ich mich AlexII an). Wenn Du Ihn verklagst wird seine Empfehlung gegenüber anderen vermutlich sein, Deine Software zu meiden (er wird mit Sicherheit nicht zugeben wollen, das mit Absicht getan zu haben). Wenn Du so vorgehst wie z.B. von AlexII vorgeschlagen wird er sich vermutlich entschuldigen, bedanken und allen anderen das auch so kommunizieren.

Ich persönlich würde den Kunden nie direkt für etwas verantwortlich machen, da es nun mal immer sein kann, dass er einfach alle Hinweise und Warnungen übersehen hat. Ein gutes Beispiel hierfür ist z.B. Microsoft mit der Formulierung: "Sie wurden Opfer einer Softwarefälschung".

Bei Mitarbeiterführung ist es ja ähnlich: Ich versuche den Mitarbeiter immer zu motivieren, aber niemals zu demotivieren. Sanktionen/Bestrafung sind immer das wirklich allerletzte Mittel und nur in sehr schweren Fällen anzuwenden.


Viele Grüße
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Benutzerbild von Sir Rufo
Sir Rufo

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9.454 Beiträge
 
Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#3

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 13:06
Warum hier immer von einer Strafe gesprochen wird und auf der anderen Seite nach einer möglichst kulanten Regelung schreit ist mir natürlich unverständlich.
  1. Der Aufwand zum wieder Aktivieren der Anwendung wird in Rechnung gestellt (15min => 25,00€)
  2. Zusätzlich wird auf Wunsch eine weitere Lizenz verkauft (50,00€)
  3. Ein zufriedener Kunde (unbezahlbar)
Alles andere ist auch mit unserem Rechtssystem und meinem Rechtsempfinden nicht vereinbar, da es sich offensichtlich um durch Rache motivierte Aktionen handelt.

Selbst durch einen Rechtsstreit würde man nicht an mehr Geld kommen, aber dafür wesentlich mehr Zeit und Nervern verplempern mit ungewissem Ausgang. Eins bekommt man aber bei diesem Weg absolut sicher: Einen im besten Fall verärgerten Kunden.

Das Milchmädchen rechnet und kommt zu einem guten Ergebnis
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
Zertifikat: Sir Rufo (Fingerprint: ‎ea 0a 4c 14 0d b6 3a a4 c1 c5 b9 dc 90 9d f0 e9 de 13 da 60)
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Benutzerbild von stahli
stahli

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Delphi 11 Alexandria
 
#4

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 14:03
Ich würde mich himitsu und Sir Rufo anschließen.
Freischaltung bezahlen lassen und zweite Lizenz anbieten.
Stahli
http://www.StahliSoft.de
---
"Jetzt muss ich seh´n, dass ich kein Denkfehler mach...!?" Dittsche (2004)
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BlueStarHH

Registriert seit: 28. Mär 2005
Ort: Hamburg
868 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#5

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 14:28
Ich würde mich himitsu und Sir Rufo anschließen.
Freischaltung bezahlen lassen und zweite Lizenz anbieten.
Danke an alle für die vielen Rückmeldungen. Genau so habe ich es nun gemacht. Auf Rache war ich nicht aus. Ich wollte nur verhindern, dass er einen ähnliche Masche immer wieder abzieht. Z.B. auch bei euch.
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Darlo

Registriert seit: 28. Jul 2008
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1.196 Beiträge
 
Delphi 10.2 Tokyo Enterprise
 
#6

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 19:32
Es ist zwar traurig, aber ich logge den Lizenzmissbrauch nur noch. Mir ist es lieber dass z.b. 10 Lizenzen jedes jahr bezahlt werden, egal ob 15 genutzt werden.
Philip
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Benutzerbild von freak4fun
freak4fun

Registriert seit: 22. Sep 2004
Ort: Hannover
1.807 Beiträge
 
Delphi 10.2 Tokyo Starter
 
#7

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 20:47
Ich halte einen Hinweis auf eine fehlende Lizenz für richtig. Ggf. mit einer Wartezeit von 20 Sekunden oder vergleichbarem.
Von einer "Strafe" halte ich auch nichts. Wenn der Kunde nicht einsichtig ist, wirst du da auch nichts verändern können.
Einen Kompromiss eingehen, finde ich auch angemessen.
Christian
IT: Schließen Sie bitte das Fenster. User: Die Tür auch?
i++; // zaehler i um 1 erhoehen
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Alt 9. Jan 2021, 11:39     Erstellt von Adele73
Dieser Beitrag wurde von Daniel gelöscht. - Grund: Verdacht auf SPAM und den damit verbundenen verschwenderischen Umgang von wertvollen Bits und Bytes
mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#9

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 13:04
Ob die (erste) gekaufte Nutzungslizenz im Falle von Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen verfällt hängt meiner leihenhaften Einschätzung von den AGB's zum Zeitpunkt des Kaufs ab.

Nur wenn eine Vertragsstrafe pro Fall in AGBs schon vereinbart, dann erst nach Zahlung von dieser die Lizenz freischalten. Die 50Eur sonst einfach vergessen und auch den "Kunden" vergessen.


Wir machen es zur Vermeidung solcher "Unklarheiten" anders:
- es gibt nur zeitlich beschränkte quartalsweise Freischaltungen, welche wir idealerweise auch für den "Rollout" von Patches/Updates nutzen
- Vorteile: es gibt regelmäßigen Kundenkontakt und es gibt keine Updatemuffel, welche den Service mit längst behobenen Fehlern nerven
- 1x pro Quartal kann eine neue/zusätzliche Lizenz kostenfrei angefordert werden (z.B. wegen PC Wechsel)
- wem das auf Dauer dennoch "zu blöd" ist. der kann eine spezielle USB Hardware bekommen(kaufen), welche quasi als Hardware-Dongle für die Freischaltung sorgt
- bei "billig" Software muss eine separate "pro Fall" Vertragsstrafe in die AGB. Wegen 50Eur Streitwert bewegt sich kein Anwalt und kein Richter und für den Nachweis eines höheren Schadens wäre man selbst in der Beweispflicht... (Vertragsstrafe immer mindesten 5000Eur oder mehr, denn dann geht es gleich mit 2 Anwälten vor Landgericht mit Minimum 2800 Gesamtverfahrenskosten, man will sich ja nicht um 50..300Eur!)
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