Einzelnen Beitrag anzeigen

supermuckl

Registriert seit: 1. Feb 2003
1.340 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#42

Re: Raubkopie bei Ebay ersteigert

  Alt 31. Jul 2004, 16:02
Zitat:
Grundsatz

Es ist verboten, Software bei eBay anzubieten, deren Verkauf die Rechte Dritter verletzt.

Erläuterung zu diesem Grundsatz

Die Rechte Dritter sind immer dann verletzt, wenn die Herstellung oder der Verkauf eines Produkts die Urheberrechte des Rechteinhabers verletzt. Bevor Sie Software verkaufen oder kaufen, klären Sie bitte anhand der folgenden Beispiele, ob Sie möglicherweise die Rechte Dritter verletzen.

Beispiele (Liste nicht abschließend)

Software auf beschreibbaren Datenträgern
Es ist verboten, Software auf beschreibbaren Datenträgern wie CD-R oder CD-RW bei eBay anzubieten. Darunter fallen z.B. Softwarezusammenstellungen sowie Freeware- oder Shareware-Programme. Auch der Handel mit rechtlich autorisierten Aufzeichnungen ist nicht erlaubt ist, da nicht erkennbar ist, ob eine Autorisierung vorliegt.

CD-Rs sind CD-Rohlinge, die zur einmaligen Aufnahme von Musik, Software oder sonstigen Dateien verwendet werden. CD-RWs sind Rohlinge, die mehrfach überschrieben werden können.

Der Verkauf von bespielten Original-Datenträgern und von unbespielten Rohlingen ist hingegen erlaubt.

Beta-, Test- oder Bewertungskopien
Beta-, Test- oder Bewertungsversionen von Software sind vorläufige Versionen, die von Softwareentwicklern ausschließlich zum Zwecke der Bewertung und der Fehlerbehebung verteilt werden. Solche Programme dürfen nicht bei eBay angeboten werden, und zwar unabhängig von der Rechtmäßigkeit eines einzelnen Artikels.

Sicherungssoftware (Sicherheitskopien)
Der Verkauf von Sicherheitskopien oder archivierter Software ist bei eBay verboten. Dies gilt auch für Spielesoftware.

Akademische Software / Schulversionen
Diese speziellen Versionen von Software werden generell nur an Studenten, Lehrkörper oder Bildungsanstalten verkauft.

eBay kann nicht überprüfen, ob die Verkäufer zum Verkauf autorisiert sind und die Käufer die Berechtigung zum Kauf solcher Software besitzen. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer laufen Gefahr, Urheberrechte zu verletzen, wenn Sie sich nicht an die Lizenzvereinbarungen halten. Aus diesem Grund ist der Handel mit akademischer Software und Schulversionen bei eBay untersagt.

Hinweis

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen.
http://pages.ebay.de/help/policies/software.html
Das echte Leben ist was für Leute...
... die im Internet keine Freunde finden!
  Mit Zitat antworten Zitat